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AX-Club Forum » Versicherung » Heckschaden - Versicherung will nix zahlen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
26.08.2008, 15:21 Uhr
horst
Forumsmitglied


Hallo zusammen,

mir ist vor einiger Zeit eine Frau hinten links reingefahren, war nur leicht. Ein Stück vom Blinker war abgebrochen und Stoßstange hat einen Riss bekommen, hinter der Stoßstange dieses weiße Plastikdingen ist auch beschädigt, aber alles halb so wild.

Hatte dann mit der Versicherung der Dame gesprochen die meinten ich soll halt einen Kostenvoranschlag vorlegen. So war ich dann in der Werkstatt und hab mir für 50€ einen Kostenvoranschlag machen lassen (Kosten ca. 500€)

Jetzt meint die Versicherung, daß mein Auto schon 2003 einen schweren Heckschaden gehabt hätte und ich erstmal nachweisen müsse, daß der überhaupt repariert wurde sonst zahlen die garnix. 2003 war das Auto jedoch noch nicht meins (hab es seit diesem Jahr) und ich kann den Verkäufer nicht mehr erreichen.


Wie soll ich mich verhalten? Es ärgert mich schon, daß ich jetzt zu dem leichten Schaden auch noch 'n Fuffi gezahlt hab, totales Minusgeschäft.

edit: sorry, hätt wohl besser in den Themenbereich "Versicherungen" gepasst!)

Dieser Post wurde am 26.08.2008 um 15:33 Uhr von horst editiert.
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001
26.08.2008, 16:36 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Versuchen kann man es ja :-)
Du hast durch die Frau einen Schaden am Fahrzeug und stellst damit natürlich deine Forderungen an ihre Versicherung. Gegenstand sollte eigentlich die Wiederherstellung des vorherigen Zustands sein.
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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002
26.08.2008, 16:57 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Ich würde auch auf eine Schadensregulierung bestehen. Wenn Du Fotos von dem Wagen vor dem Unfall hast kannst Du evtl. belegen dass der Schaden neu ist.
Versicherungen versuchen viel. Ich würde denen das nicht durchgehen lassen und sofern Du ne Verkehrsrechtsschutzversicherung hast alle Register ziehen. Der Rechtsstreit ist dann vermutlich teurer als der Schaden, aber das hat die Versicherung sich ja selbst so ausgesucht.

Du hast einen Anspruch darauf, dass der Zustand den der Wagen vor dem Unfall hatte wieder hergestellt wird. Ggf. gibst du als Zeugen einen Menschen der zuletzt Dein Fahrzeug repariert hat, Fotos oder Augenzeugen an.
Das sie sagen sie zahlen garnix ist eine derartige Frechheit, dass ich nicht davon ausgehe, dass Sie damit durchkommen.

Die andere Frage ist für mich:
Woher wissen die eigentlich von dem Heckschaden ? Ich meine gibt es dann nicht ein Gutachten auf dass sie sich berufen ?
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003
26.08.2008, 19:30 Uhr
horst
Forumsmitglied


Ja, ich werd morgen nochmal da anrufen.

Fotos hab ich leider nur eins, ein SW-Negativ, da müsste ich erstmal einen großformatigen Abzug machen um zu sehen ob man da die Stelle überhaupt erkennen kann. Zeugen hätt ich wohl schon eher.

Und woher die wissen, daß der Wagen schon mal einen Heckschaden hatte - wahrscheinlich wars die selbe Versicherung die damals den Schaden (war wohl im Wert eines "Totalschadens") bezahlt hat.

Das regt mich auf, daß Leute anscheinend mein Auto kurz und klein fahren können und ich auf den Kosten sitzenbleibe, hehe, aber das kann ja wohl nicht wirklich so sein.
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004
27.08.2008, 13:33 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Nein. Kann es nicht.
Der Wert des Wagens vor dem Unfall muss wieder hergestellt werden. Da dieser intakte Leuchten hatte, müssen diese auch wieder hergestellt werden.
Ich würde mich da nicht so einfach abspeisen lassen und Druck machen. Wie gesagt.. wenn Du Rechtsschutzversichert bist ist das sogar sehr bequem. Dann kannst Du 90% der Show von der Couch aus betrachten...
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005
27.08.2008, 16:41 Uhr
horst
Forumsmitglied


So, ich hab heute nochmal da angerufen und ein wenig rumgestresst, weil sie erst wieder meinte gibt nix, hehehe. Aber ich hab denen ja Fotos von meinem kleinen Schaden geschickt und die Dame am Telefon meinte, daß es auch Fotos von dem alten Schaden gäbe. Da hab ich gesagt sollen sie die mal vergleichen. Und das wollte Sie jetzt machen lassen von einem Sachverständigen. Die wollen mich dann zurückrufen... Also bewegt sich da vielleicht doch noch was!?

Rechtsschutzversicherung hab ich leider keine.
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006
27.08.2008, 16:45 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Anwaltskosten gehören auch zu deinen Ansprüchen, die du gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen kannst!
Man sollte sich aber natürlich sicher sein, dass die Schuldfrage weitestgehend geklärt ist. :-)
--
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007
27.08.2008, 19:58 Uhr
Saxofreaky
Forumsmitglied
Avatar von Saxofreaky

Du hast doch sicher einen Kaufvertrag? Steht da was von nicht reparierter Heckschaden drin?

Wenn nicht hast doch schon alles was du brauchst!

Und nenn Anwalt hilft immer...
--
Stephan
ab 09/13 Peugeot 406 Coupé V6 190PS
ex AX GTi 1600 / Saxo 16V VTS LPG

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008
28.08.2008, 10:16 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Ich frage mich warum Du bei der Versicherung überhaupt anrufst (das wird gerne gesehen, da es den Eindruck erweckt, daß der Geschädigte sich in der schwächeren Position fühlt). Schicke per Einschreiben/ Rückschein eine Regulierungsaufforderung und bemerke, daß Du den Vorgang einem Anwalt zur weiteren Bearbeitung überläßt (sollten sie weiterhin eine Regulierung ablehnen, b.z.w. erschweren).

Vorausgestzt (wie Jensen schon erwähnte) die Schuldfrage ist eindeutig.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel

Dieser Post wurde am 28.08.2008 um 10:17 Uhr von rennsemmel editiert.
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009
10.09.2008, 11:27 Uhr
horst
Forumsmitglied


Die wollen mir jetzt einen Gutachter vorbeischicken. Was die sich anstellen für 500 Euro! Da ist das Gutachten allein doch bestimmt schon teurer!?
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010
10.09.2008, 13:45 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Es ist dein Schaden, den du reguliert haben möchtest, also hast du freie Gutachterwahl (dessen Gebühren in die Schadenssumme mit einfließen). Die Versicherung möchte natürlich den Schaden in ihrem Sinne begutachtet haben. Sag Bescheid, dass du das nicht wünschst. Das Recht dazu hast du.
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011
10.09.2008, 14:08 Uhr
horst
Forumsmitglied


Hmm, ja, das könnte ich also machen... nur nach welchen Kriterien sollte ich mir dann einen Gutachter aussuchen?

edit: oder anders gefragt - meinst du der Gutachter ist nicht neutral den die schicken wollen? Obwohl - wenn ich mir recht überlege bekommen wahrscheinlich die Gutachter die meisten Aufträge von der Versicherung, die am günstigsten für sie begutachten. Ist schon ein Witz irgendwie, in dem Schreiben haben sie nur gefragt wo mein Auto steht damit es begutachtet werden kann, keine Rede davon, daß ich eins erstellen lassen könnte.

Danke nochmal für alle Tips!

Dieser Post wurde am 10.09.2008 um 14:13 Uhr von horst editiert.
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012
10.09.2008, 14:38 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Mir haben sie vor ein paar Monaten mal wieder das Dreiecksfenster an der Fahrertür eingetreten.

Ich wollte laut Kostenvoranschlag abrechnen, die Versicherung unbedingt die Dekra als Gutachter. Laut Gutachten waren es dann 600€ Schaden und die Versicherung durfte auch noch das Gutachten bezahlen. Abrechnung über einen Kostenvoranschlag wäre ein drittel, maximal die Hälfte der Kosten gewesen. Aber sie wollten ja nicht anders...

Bei dem Kaskoschaden hatte ich keine Gutachterwahl. Das Gutachten war aber ok.

Allgemein ist ein Gutachter fast nie vollkommen neutral. Im Sinne des Auftragsgebers zu begutachten erhöht halt die Chance auf einen neuen Auftrag
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013
10.09.2008, 18:47 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Japp ! So ist es.

Und wenn Du selbst zu einem Gutachter fährst bist Du der Auftraggeber. Damit Du beim nächsten Schaden wieder kommst wird er in Deinem Sinne gutachten.

Ein Versicherungsgutachter käme mir nicht in die Tüte. Vor allem nicht wenn die mir vorher schon sagen dass sie nicht zahlen möchten. Er wird ja hingeschickt um zu bestätigen dass sie recht haben. Darauf würde ich mich nie und nimmer einlassen.

Nen Anwalt ist bei zickigen versicherern echt sinnvoll. nur selber bezahlen möchte man ihn nicht...
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