010
17.06.2010, 22:51 Uhr
MEKKI
Forumsmitglied
|
nein, Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden, egal ob Kennzeichen dran sind oder nicht. Auf Privatgrund ist das was anderes.
Kennzeichen können für das neue Fahrzeug übernommen werden wenn es sich um Eurokennzeichen handelt, die alten die davor waren werden nicht mal mehr bei Wiederzulassung auf das ursprüngliche Fahrzeug akzeptiert.
edit: lass doch "Ax1.1 First" sich mal deinen kleinen anschauen ob er sich nicht vielleicht doch noch kostengünstig richten lässt und wenn nicht kannst du den vielleicht auch gleich bei ihm lassen , dann hast du das Problem der Entsorgung gelöst  -- AX Wiki AX Gallery Dieser Post wurde am 17.06.2010 um 22:55 Uhr von MEKKI editiert. |