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19.08.2003, 17:04 Uhr
Tobias279
Forumsmitglied
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Hi all! Ok das Thema wurde oft angesprochen, ich habe gefragt und hier das ergebnis!
Sehr geehrter Herr Seitz,
wir bedanken uns für Ihre Email - Anfrage vom 04.08.2003. Bezugnehmend auf den §49a ( Absatz 1 ) der StVZO teilen wir Ihnen mit, daß an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert: - die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs - die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren. - bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodaß durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können. - das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden, diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel u. Infosysteme
i. A. J.Stein
MfG Tobias -- Bei mir läuft nix ohne meinen AX!
Nur wer weiß, was er will, kann auch tun was er will! |