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AX-Club Forum » Anderes » Reifengröße Fahrzeugbrief und Schein nicht gleich » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
03.10.2006, 22:34 Uhr
Humphrey Bogart
Forumsmitglied


Also wie schon gesagt im alten Fahrzeugbrief (der ja nicht mehr gültig ist, man bekommt ja dann diese neue DinA4 Seite)
145/70R13oder
155/70R13
auf dem neuen Brief, diesem DinA4 Blatt steht ja gar nix davon
und im Schein steht nur 145/70R13
Was gilt denn nu?
Also vom Vorbesitzer sind jetzt noch 155/70R13 drauf, kann ich die wieder kaufen
oder müssen 145/70R13 sein?
--
Bis 2007 AX 1.0
Seit 2008 Gti
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001
03.10.2006, 22:41 Uhr
DR.AX
Dealer & Repair
Avatar von DR.AX

Die Angaben im alten Schein gelten auch weiterhin.Beim neuen werden halt nur noch die jeweis kleinsten zulässigen Reifengrößen eingetragen.Aber sämtliche für das jeweilige Fahrzeug freigegebenen Größen sind im Computer der Zulassungsstelle gespeichert.Kannst also getrost auch weiterhin 155er fahren.
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002
03.10.2006, 22:44 Uhr
Weeman
Forumsmitglied


kannst die wietr benutzen
würde aber ne kopie vom alten brief machen
und mitführen. falls die leute im grünen mal was sagen
ganz du ihnen dann nachweisen das die eingetragen waren

hatte das auch mit meinem sportlenkrad
war im alten brief eingetragen und wurde nicht übernommen
hab dann eine kopie vom alten brief mitgeführt
und die leute in grün haben nie was gesagt

gruß weeman
--
Mein AX-GT(i) 16V

rest siehe Bilder : https://cloud.web.de/ngcloud/external?guestToken=lGtdGDLMRtuHjh-YjYHBCQ&loginName=Darekthekilla

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003
03.10.2006, 22:55 Uhr
DR.AX
Dealer & Repair
Avatar von DR.AX

Es sei noch gesagt,das die Polizei in der Beweispflicht ist,euch also nachweisen muss,dass das betreffende Teil nicht zulässig ist.(wenn es eingetragen war,und somit legal)
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004
03.10.2006, 23:00 Uhr
mario
Forumsmitglied
Avatar von mario

Wie ist das dann eigentlich jetzt mit Sachen, die an einem Fahrzeug gleicher Bauart eintragungsfähig sind? Wir nehmen mal den Fall ich hätte einen Satz Alufelgen, der an meinem alten Auto (gleicher Typ, nur anderer Motor) eingetragen war und ich würde ihn jetzt an meinem Auto fahren, wo er nicht eingetragen wurde.
--
graue Altagsmaus: 106 Sergio Tacchini, 1124cm³, MS2/Extra 3.3.0b, 140000km E85
der ganz kleine Blaue: Jet Force 125 EFI E85
das kleine Schwarze: 106 Rallye, 1294cm³, 225000km, (hält Winterschlaf)

Dieser Post wurde am 03.10.2006 um 23:01 Uhr von mario editiert.
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005
03.10.2006, 23:10 Uhr
DR.AX
Dealer & Repair
Avatar von DR.AX

Das hängt glaub ich vom Prüfer ab.Manche bestehen auf das Originale Gutachen von den Felgen,da es ja zb. sein könnten das am alten KFZ. Radläufe gebördelt waren,oder der Federweg begrenzt(Und das möglicherweise auch Auflage im Gutachten der felgen war),und am neuen Fahrzeug nicht...und das ja aus keinem Brief mit Eintragung hervorgeht.Wenn der Prüfer pfiffig ist dann zieht er sich anhand der KBA-Nummer die ABE/Gutachten etc.
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006
03.10.2006, 23:10 Uhr
Weeman
Forumsmitglied


ich hatte damals bei meinem ersten ax-gt 155/65 R14 im schein stehen gehabt aber die waren nicht drauf. Da der vorbesitzer 155/70 R13 auf
stahl draufgemacht hat, weil es wohl billiger war und die war nich im
schein eingetragen. dann musste ich zum tüv weil der abgelaufen war
und ich kahm nicht durch weil die reifengröße nicht eingetragen war.
dann musste ich zum tüv nord und die reifengröße eintragen lassen.
obwohl jeder weiss das ein AX serienmäßig 155/70 R13 drauf hat
--
Mein AX-GT(i) 16V

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007
03.10.2006, 23:19 Uhr
DR.AX
Dealer & Repair
Avatar von DR.AX

das liegt daran,das beim GT nur 14-Zoll freigegeben war.155/65R14 und 165/60 R14.!65/65R14 ist auch machbar per Eintragung.Liegt beim GT daran,das einige die "Große Bremse" mit 258 mm Durchm haben,wo 13 Zoll garnicht draufpasst.Andere haben eben die unbelüftete 247er,da sind 13er kein Problem,müssen aber abgenommen werden.Ich werde mir jetzt auch beim Allrad die Winterreifen in 175/65R13 auf 5,5er Stahlfelgen(Sport)eintragen lassen.
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