414
07.12.2006, 22:18 Uhr
accbx
Forumsmitglied
|
@413labrador
hmm, kündigung eines auzubilden ist garnicht so leicht, da würde ich auf jeden fall mal vorgehen!
Wann kann in der Probezeit gekündigt werden? Nur während der Probezeit kann jede Vertragspartei den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen
Wann kann nach Ablauf der Probezeit gekündigt werden? Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur fristlos und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Je länger das Ausbildungsverhältnis besteht, um so strengere Anforderungen stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen des wichtigen Grundes. Je näher der Auszubildende an der Gesellenprüfung ist, desto unkündbarer wird er. Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens muß der Auszubildende grds. zwei einschlägige Abmahnungen erhalten haben, d.h. beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf die selbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Wichtige Gründe - wobei es jeweils auf den konkreten Einzelfall ankommt - sind:
1.:Betriebsbedingte Gründe -Stillegung der Ausbildungsstätte
2.:Fortgesetztes vertragswidriges Verhalten des Auszubildenden trotz Abmahnung -Fortgesetztes unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufsschule oder überbetrieblicher Ausbildung -Wiederholtes Zuspätkommen in Betrieb, Berufsschule oder überbetrieblicher Ausbildung -Während der Ausbildungszeit begangene Straftat -ernstzunehmende Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetztem / Mitauszubildende -Massive rassistische Beleidigungen von Mitauszubildenden -mangelnde Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung -Eigenmächtiger Urlaubsantritt
3.:Fortgesetztes vertragswidriges Verhalten des Ausbildungsbetriebes trotz Abmahnung -mangelhafte Ausbildung -Fehlende Ausbildungsberechtigung -Erhebliche Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
Was muß der Kündigungsempfänger tun, wenn er gegen die Kündigung rechtlich vorgehen will? Will der Kündigungsempfänger gegen die Kündigung vorgehen, muß er den Lehrlingsschiedsausschuß anrufen. Für die Anrufung des Ausschusses besteht keine gesetzliche Frist – die 3 Wochenfrist des KSchG gilt nicht. Eine unangemessen späte Anrufung kann aber zur Verwirkung des Anrufungsrechtes führen.
Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens muß der Auszubildende in der Regel wiederholt abgemahnt werden. Nur bei schweren Vertrauensverstößen (z.B. bei Unterschlagung eines größeren Geldbetrages) kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. wegen Betriebsaufgabe) ist eine Abmahnung überflüssig.
Welche Form muß die Kündigung haben? Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe des wichtigen Kündigungsgrundes erfolgen ( § 22 Abs. 3 BBiG). Eine fehlende Begründung kann nicht nachgeschoben werden. Der wichtige Grund, auf den sich die Kündigung stützt, muß so genau bezeichnet werden, daß der Empfänger eindeutig erkennen kann, um welche konkreten Vorfälle es sich handelt. Erforderlich sind hierbei Angaben über Zeit (Datum, Uhrzeit), Ort und Art des Vertragsverstosses. Schlagwortartige Hinweise wie „Störung des Betriebsfriedens“, „untragbares Verhalten“ oder „Häufiges Zuspätkommen“ genügen nicht. Wird die Schriftform nicht gewahrt oder werden die Kündigungsgründe nicht oder nur unzureichend angegeben, ist die Kündigung nichtig. Eine Nachbesserung oder Nachreichung der Kündigungsgründe ist nicht zulässig. Gibt es einen Betriebsrat, muß dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Die Gründe für die Kündigung sind dem Betriebsrat mitzuteilen. (§ 102 BetrVG)
Wann muß die Kündigung dem Empfänger spätestens zugegangen sein? ntscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von dem Ereignis erfährt, das ihn zur Kündigung veranlaßt. Von da an hat er maximal zwei Wochen Zeit, um dem Kündigungsempfänger die Kündigung zugehen zu lassen ( § 22 Abs. 4 BBiG). Geht die Kündigung nach Ablauf der Zweiwochenfrist ab Kenntnis zu, ist sie unwirksam. -- Gru� aus Bobenheim-Roxheim 03/98-03/07 BX 16 TZI Tecnic '91 45.000km - 247.000km (z.Z.stillgelegt) 03/07 Xsara Break 2.0 Exclusive '02 52.000km -> 90.000km tbc (Alltag) |