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27.02.2008, 13:57 Uhr
Twix
ADMIN
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Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter der einschlägige rechtliche Regelungen wie Sprengstoffgesetz.
Der Handel mit gebrauchten Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten.
.. Gruß ... Twix .. -- I would like to change the world, but God doesn't give me the Source Code ! Dieser Post wurde am 27.02.2008 um 13:58 Uhr von Twix editiert. |