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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » Dunkle Rückleuchten » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
14.11.2002, 22:25 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Moin, hab mir heute meine Rückleuchten Schwarz bzw. Anthrazit angesprüht, auf der Dose stand "Nicht im Bereich der STVZO zulässig", heisst das denn, dass der TÜV Meckert, wenn die das sehen? Ich meine, ich hab so viel gesprüht, wie die Dose hergab und der Unterschied ist sehr deutlich, aber die Lampen sieht man genauso gut wie vorher.

Kann mir nicht vorstellen, dass da was passiert, oder?
--
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001
14.11.2002, 22:33 Uhr
murphy
Clubmember
Avatar von murphy

nein, nein. da passiert nix, außer dass die betriebserlaubnis für dein auto erlischt und falls es kracht (selbst wenn das nix mit den lampen zu tun hat) deine versicherung keinen cent bezahlt. aber sonst ist alles in ordnung
--
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002
14.11.2002, 22:43 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Die Betriebserlaubnis erlischt? Na wenn´s weiter nix ist...
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003
14.11.2002, 22:45 Uhr
murphy
Clubmember
Avatar von murphy

...und fürn tüv solltest du natürlich auch wieder normale dranschrauben. wird ja wohl kein prob sein
--
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004
14.11.2002, 22:51 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Absolut nicht
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005
15.11.2002, 12:26 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Ich hatte mich dazu schon mal geäußert, meine ich.

Also WENN überhaupt sprayen (mit in der StvO nicht zugelassenden Sprays)
dann sollte man nur wenig nehmen und auch nur die Teile des
RÜCKFAHRTLICHTS sowie höchstens noch der BLINKER.

Wegen TÜV:
Das kommt auch ein bischen auf die Masse (-) an die du hinten noch hast.
Ist die sehr gut und die Leuchten sind (ohne Spray) sehr hell, kannst
du Glück haben.

Sprich, wenn Du einen Tüvver hast mit dem Du gut auskommst und er
meint das sich die LICHT-STÄRKE (Lux, Lumen ???) ausreicht,
kann er es Dir eintragen.

Das ist bei 2 Ax-Fahrern die ich kenne der Fall gewesen.
(Allerdings muß ich dazu sagen das einer der Azubi von Citr. war und
daher hatte der nat. ein super Verh. zu dem Tüvver)

Versuch es halt ... aber zur Not mußt du sie halt ausbauen und
mit normalen fahren...


... Gruß ... Twix ....
--
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006
15.11.2002, 17:29 Uhr
Gentsai
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Vorher:


Nachher:

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007
15.11.2002, 19:08 Uhr
murphy
Clubmember
Avatar von murphy

hmm, den gleichen effekt krieg ich auch ohne spray und ohne pot. ärger mit dem tüv. einfach das auto vier wochen lang nicht waschen

frage: muss ich den schmutz dann eigentlich eintragen lassen, denn er verändert ja die leuchtstärke der rücklichter
--
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008
15.11.2002, 19:13 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Als erstes hätte ich ja mal das rechte Rücklicht vom neueren Modell genommen ... das ist ja nun um einiges dunkler durch die Streifen die da durch gehen ...
--

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