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14.11.2002, 22:25 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
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Moin, hab mir heute meine Rückleuchten Schwarz bzw. Anthrazit angesprüht, auf der Dose stand "Nicht im Bereich der STVZO zulässig", heisst das denn, dass der TÜV Meckert, wenn die das sehen? Ich meine, ich hab so viel gesprüht, wie die Dose hergab und der Unterschied ist sehr deutlich, aber die Lampen sieht man genauso gut wie vorher.
Kann mir nicht vorstellen, dass da was passiert, oder?  -- Jeder sehnt sich nach ein bisschen mehr Freude beim fahren   |