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AX-Club Forum » Anderes » Händler-gebrauchtwagen-garantie? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
30.09.2003, 15:36 Uhr
pete
Forumsmitglied


Hi,
kennt sich einer mit den Gebrauchtwagengarantien aus?
Habe mir im August einen Peugeot 106 gekauft. So nach und nach fallen mir immer mehr Mängel in´s Auge:
Airbag-Kontrollleuchte blinkt permanent
Reservereifen platt
Batterie unter 10 Grad funktionsunfähig
Ölverlust
Endschalldämpfer durch
Bremsen hinten defekt (blockieren teilweise bei Rückwärtsfahrt)
Handbremse fast ohne Funktion

Diese Mängel waren von Anfang an da, nur ich habe sie teilweise nicht bemerkt.

Deckt sowas die Garantie ab oder reden die sich mit Verschleißteilen raus? Bevor ich beim Händler auf der Matte stehe, will ich mich erstmal informieren.

Ciao
peter
--
Ex-1,4 D
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001
30.09.2003, 15:40 Uhr
PaladinX
Clubmember
Avatar von PaladinX

Soweit ich weiß muss ein Händler auf Gebrauchte Teile mindestens ein halbes Jahr Gewährleistung geben.

Hast du keine Cargarantie abgeschlossen?
--
Vorsicht!! Schwenker am Lenker

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002
30.09.2003, 15:45 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Das erste halbe Jahr muss der Händler nachweisen, dass die Mängel beim Kauf noch nicht vorlagen! Danach bist du für 1,5 Jahre in der Pflicht.
--
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"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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003
30.09.2003, 17:25 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Man sollte einen Juristen mitnehmen, den Händler auf jedes Teil am Auto ansprechen und fragen, ob sie in Ordnung sind.

Wenn doch was kaputt ist, sind´s arglistig verschwiegene Mängel und du kannst die Karre zurückgeben
--
Jeder sehnt sich nach ein bisschen mehr Freude beim fahren

Dieser Post wurde am 30.09.2003 um 17:25 Uhr von Gentsai editiert.
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004
30.09.2003, 19:18 Uhr
Thomas
ADMIN
Avatar von Thomas

Hi
@jensen,das gilt nur bei neuen sachen,bei gebrauchtsachen gibt es nur 1 jahr gewährleistung! Diese können privatleute aber ausschliessen,ausser es sind mängel die der verkäufer kannte,dann sind es arglistig veschwiegene Mängel und du hast dann weitergehende Ansprüche.
Im obengenanten Fall würde ich mit einem Zeugen zu der werkstatt gehen sie darauf ansprechen und versuchen ein gütliche klärung herbeizuführen.
Meist sind die Werkstätten auch dazu bereit wenn man nicht gleich mit der groben kelle droht.Wenn die mängel von anfang an waren und du sie auch darauf angesprochen hast ! müssen sie dies auch beseitigen,wenn du das auto aber schon mit den mängeln gekauft hast und wurdest vorher darauf hingewiesen das die da sind hast das problem das die werkstatt keine gewährleistung geben braucht.
Davon abgesehen ,wenn bei nem neu gekauften (gebrauchtauto) z.bsp. die airbaglampe blinkt ,fährt man eigentlich schnellstens zur werkstatt, genauso mit dem bremsproblem.
Thomas
--
EX AX GTI Driver / EX Xantia Break 2.0 16V /
Now C5 II Break V6 3.0 mehr geht nicht
Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!
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005
01.10.2003, 03:30 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Nein, es gibt generell 2 Jahre! Sie KANN auf 1 Jahr verkürzt werden. Es ist also so, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Alles beim Verkauf Händler -> Privat.
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist sogar 3 Jahre.

Ölverluts und Endschalldämpfer können ggf. von dieser Sachmängelhaftung ausgenommen sein, weil es sich um Verschleisserscheinungen handelt.

-> www.adac.de
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006
01.10.2003, 13:37 Uhr
Tom909
Forumsmitglied
Avatar von Tom909

Also verschleissgeschichte, tut mir leid, aber alles was kaputt geht hat was mit verschleiss zu tun(zumindest wenn das mängel sind, die erst später festgestellt wurden). Bei einer Testfahrt sollten die oben benannten sachen ausser ölverlust feststellbar sein. Somit wird der Händler aus Kulanz vielleicht das ein oder andere wieder in Ordnung bringen sprich reparieren. Ich kann nur sagen, dass die garantie(zumindest die, die ein Freund bei seinem Saxo VTS gebraucht gekauft bekommen hat) normalerweise nur auf motor&Getriebe gegeben wird. Bei den restlichen Sachen wird ein vorabcheck der Werkstatt gemacht und wenn im Bericht keine Mängel aufgelistet sind, dann hat man eigentlich wenig chance nachträglich was zu reklamieren(ausser innerhalb der 1. Woche). Mein Freund muss somit regelmässig ölwechsel machen um überhaupt anspruch auf diese Garantie zu bekommen. Wenn was elektronisches den geist aufgibt oder was anderes kommt, dann haftet in der regel kaum der händler, ausser die mängel kamen innerhalb einer woche vor bzw. am abholtag auf der rückfahrt.
--
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007
01.10.2003, 13:43 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Ständige ABS-Lampe und unbrauchbares Ersatzrad sind z.B. aber keine üblichen Verschleisserscheinungen...
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008
01.10.2003, 14:56 Uhr
Tom909
Forumsmitglied
Avatar von Tom909

Airbag, nit abs, habe mich schon gewundert, normaler ax mit abs?? Die 2 Dinge wird der händler wohl klären, aber mit den anderen sachen wird er die reparatur in zahlung setzen.
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009
01.10.2003, 20:22 Uhr
pete
Forumsmitglied


Hi,danke für die Tips:
Also Bremse und Airbag-Lampe waren schon bei der Probefahrt von mir bemängelt worden. Der Händler rief bei Peugeot an und sagte dann zu mir, daß ich "die Tage" nochmal vorbeikommen soll, weil "gerade Urlaubszeit" wäre. Er würde sich melden, sobald er einen Termin bei Peugeot bekommen würde. Jetzt sind aber fast 2 Monate um, ohne dass was passiert ist. Und ich habe auch keine Zeit, permanent nachzuhaken.
Habe eine Gebrauchtwagengarantie ("Mr. Garantie") für 1 Jahr (Motor und Getriebe hauptsächlich).
Endschalldämpfer hat sich nach obenhin aufgelöst und bläst nach oben raus. Hört und sieht man nicht sofort.
Das Ersatzrad habe ich nicht beim Kauf untersucht. Und der Ölverlust sollte doch wohl über Garantie laufen, oder? Die Kopfdichtung ist jedenfalls mit in der Garantie...
Habe dem Händler mittlerweile einen Mängelliste per e-mail geschickt mit der Bitte sich bei mir zu melden, weil ich den Verkäufer bislang nicht an die Strippe bekommen habe und er mich gebeten hat, bei Problemen als erstes ihn zu kontaktieren.
Irgendwie hört sich das alles nach ´ner Menge Stress an, die mir bevorsteht. Also Daumen drücken, danke

Ach ja, was kann ich denn mit der Batterie machen? Als ich den Wagen gekauft habe, waren es 30 Grad draußen. Nun ist es teilweise 5 Grad und ich muß überbrücken.
--
Ex-1,4 D
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Dieser Post wurde am 01.10.2003 um 20:24 Uhr von pete editiert.
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010
02.10.2003, 09:10 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Is doch genauso ein Mangel. Im Grunde lässt sich ja alles Verschleiss zurückführen, allerdings muss man zwischen Defekt und Verschleiss unterscheiden. Abgefahrene Bremsbeläge kann ich also nicht bemängeln, eine defekte Batterie m.E. schon...
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011
13.11.2003, 15:14 Uhr
pete
Forumsmitglied


So, ab Montag geht der Stress mit Anwalt und Gutachter los. Der Peugeot hat einen übelst reparierten Unfallschaden sowie 17 (!!!) andere Mängel. Hatte das Auto diese Woche in einer Werkstatt, um mal abzuchecken, was alles kaputt ist. Eigentlich alles - von der Kopfdichtung bis zum platten Reserverad.
Vor 14 Jahren habe ich schon mal den Kauf eines nagelneuen Fiat Panda per Gericht gewandelt. Vor daher - Angst habe ich nicht!
Nun muss ich nur sehen, dass ich meinen AX endlich wieder fertig kriege.
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