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02.02.2005, 09:34 Uhr
citroenbastler
Forumsmitglied
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Hi Littlefreddy!
Also, soweit ich weiß, kannst Du jederzeit Teile von einem anderen Fahrzeug verwenden, wenn es eine Typgenehmigung, oder ABE gibt. Wenn Du solch ein Teil an Deinem Auto anbringst und der TÜV-Mensch feststellt, dass alles richtig und fest angebracht ist (und alle Vorschriften eingehalten werden), kannst Du Dir alles eintragen lassen! Um Lotto zu zitieren: "alle Angaben ohne Gewähr!"
Martin  -- Citroen AX PLaisir, MKI, 1.1ltr, 60 PS Er hat erfolgreich die 270.000 km-Schwelle überschritten! |