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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » Spiegel und TÜv » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
01.02.2005, 17:58 Uhr
Littlefreddy
Forumsmitglied


Hi Leutz kurze Frage,habt ihr schonmal was davon gehört das M3 Spiegel mit Blinkern nicht zulässig sind?? Der trottelige Tüver hat gesagt das man nciht darf und man die Blinker abkleben muss!! Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen,was ist das denn Bitteschön?? Also ich werde wahrscheinlich meinen TÜV jetzt woanders machen aber trotzdem,könnte mir jemand mal sagen ob da was dran ist??
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001
02.02.2005, 09:34 Uhr
citroenbastler
Forumsmitglied
Avatar von citroenbastler

Hi Littlefreddy!

Also, soweit ich weiß, kannst Du jederzeit Teile von einem anderen Fahrzeug verwenden, wenn es eine Typgenehmigung, oder ABE gibt. Wenn Du solch ein Teil an Deinem Auto anbringst und der TÜV-Mensch feststellt, dass alles richtig und fest angebracht ist (und alle Vorschriften eingehalten werden), kannst Du Dir alles eintragen lassen!
Um Lotto zu zitieren: "alle Angaben ohne Gewähr!"

Martin
--
Citroen AX PLaisir, MKI, 1.1ltr, 60 PS
Er hat erfolgreich die 270.000 km-Schwelle überschritten!
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002
02.02.2005, 11:32 Uhr
micha
Forumsmitglied


Eben, wenn alles eingehalten wird.
Streng genommen müssen alle Veränderungen der/am Außenspiegel eingetragen werden, da diese i.A. für die Fahrzeugbreite maßgebend sind. Baut man nun andere Spiegel dran, z.B. die M3 Spiegel, so verändert sich u.U. die Fahrzeugbreite und das muss in den Papieren verändert werden.

Es lebe die Bürokratie...
--
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Für die Strasse: 106 S16
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003
02.02.2005, 11:49 Uhr
Littlefreddy
Forumsmitglied


Das heißt egal ob E-Prüfzeichen oder nit die Dinger müssen eingetragen werden??
Das hieße für jeden Wagen wird eine Einzelabnahme fällig,was ist das denn für ne Logik?? Und was hat das mit den Blinkern auf sich??
Aber ich dachte wenn der Spiegel ein E-Prüfzeichen hat muss man die nit mehr eintragen lassen,etc.!!

Oder habe ich da nun was falsch verstanden??

Und warum sagt der eine TÜV so geht das nit das kann ich dir nit abnehmen und der andere war voll damit einverstanden als ich ihm gesagt habe das die Spiegel ein E-Prüfzeichen haben!!

Dieser Post wurde am 02.02.2005 um 11:50 Uhr von Littlefreddy editiert.
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004
02.02.2005, 11:54 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Wird die Breite überhaupt samt Spiegel gemessen? Ich kann sie ja auch so verstellen, dass sie etwas näher zum Auto sind, ohne es eintragen lassen zu müssen. ;-)
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
ax-berlin.de -
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005
02.02.2005, 13:00 Uhr
micha
Forumsmitglied


Oh, Sorry. Hab bei den ganzen Europäischen Bestimmungen was durcheinandergebracht.
Laut ISO-Norm 612-1978 wird die max. Fahrzeugbreite mit Spiegeln gemessen, bei der STVZO abweichend dazu ohne.
Anders bei der Länge, hier zählen die Spiegel grundsätzlich mit.
Betrifft den PKW-Bereich weniger, aber das ist mal wieder eine sehr unsinnige Vorschrift.
Busse haben oft diese Eselsohren-Rückspiegel, die ein ganzes Stück nach vorne rausragen und den toten Winkel deutlich verkleinern. LKW´s werden so gebaut, das sie maximalen Stauraum haben, also eine lange Ladefläche und so bleibt nach vorne kein Platz für die Spiegel. Dadurch geschehen immer wieder schwere Unfälle, da man aus dem Fahrerhaus z.B. beim Rechtsabbiegen nichts auf der Nebenspur sieht. Im Gegensatz zu einigen Europäischen Nachbarländern wird diese Vorschrift aber in Deutschland nicht geändert. War mal ein kleiner Ausflug in den NFZ-Bereich.
--
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006
02.02.2005, 13:16 Uhr
Littlefreddy
Forumsmitglied


Also doch kein Eintragen oder wie?? Und was ist mit den Blinkern darin weil wenn ich mich nciht irre war das sein Hauptargument!!
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007
02.02.2005, 17:51 Uhr
Littlefreddy
Forumsmitglied


So ich weiß jetzt was der Tüver zu bemängeln hatte,also in meinen Augen hat der was gesucht um den nicht durchkommen zu lassen!! Also auf dem Blinkerglas ist kein E-Prüfzeichen un deswegen kommt der Wagen mit den Spiegeln nicht durch!!!
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