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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » Rechtliche Bestimmungen zur Rückbank » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
20.12.2005, 10:55 Uhr
Jörg Radecker
Forumsmitglied


So, hab mal die Suche bemüht, hab aber leider nix gefunden

Also, ich will bei meinen AX jetzt die Rückbank raushauen. Ich lasse aber vorerst alle Gurte etc. im Originalen zustand. Ich will ihn auch nicht als 2 Sitzer umschreiben lassen! Muss ich da jetzt rechtlich was beachten?
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001
20.12.2005, 11:52 Uhr
micha
Forumsmitglied


Wie willst Du denn ohne Rückbank hinten 3 Leute mitnehmen?
--
RIP: AX-GTI
Für die Strasse: 106 S16
Für die Piste: AX-SPORT
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002
20.12.2005, 12:13 Uhr
PaladinX
Clubmember
Avatar von PaladinX

Im Prinzip iss es so was drin ist muss auch funktionieren.
Beim Saxo hast du den Vorteil das du die Sitzfläche noch wegklappen kannst und wenn du dann die Rückenlehne umklappst eine ebene Fläche erhällst.

Beim AX ist das leider nicht der Fall
--
Vorsicht!! Schwenker am Lenker

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003
20.12.2005, 13:35 Uhr
micha
Forumsmitglied


Eben, was in den Papieren steht muss auch funktionieren. Deßhalb meine Frage von vorhin.
--
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004
20.12.2005, 21:49 Uhr
Jörg Radecker
Forumsmitglied


Wenn man es genau nimmt, steht in den Papieren bis zu 5 Leuten, nicht 5 Leute! Sonst könnte man ja nie alleine fahren........ hier hat doch bestimmt jemand im Forum seine Rückbank, rausgehauen??? Oder??
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005
20.12.2005, 22:17 Uhr
mario
Forumsmitglied
Avatar von mario

Ich fahre auch oft ohne das Ding rum und habe mir da noch nie 'nen Kopf drüber gemacht... Wenn ich mich richtig erinnere hatte ich im Sommer auch keine drin, als mich die Grünen morgens angehalten haben und da hat keiner was dazu gesagt.
--
graue Altagsmaus: 106 Sergio Tacchini, 1124cm³, MS2/Extra 3.3.0b, 140000km E85
der ganz kleine Blaue: Jet Force 125 EFI E85
das kleine Schwarze: 106 Rallye, 1294cm³, 225000km, (hält Winterschlaf)
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006
21.12.2005, 00:02 Uhr
Devilx
Forumsmitglied


Die rechtliche Lage sieht soweit mir bekannt folgendermaßen aus:
So lange man die Rückbank zwecks Transport ausbaut und auch wirklich nur das nötigste rausnimmt um eben jenen Transportzweck zu "erfüllen" muss man nichts an den Papieren ändern lassen usw.
Unter Transport kann quasi auch der "Transport" eines Audioausbaus fallen.
Sobald jedoch eine fest mit der Karosse verschraubte, verklebte oder sonstwie fest verbundene Konstruktion da hin kommt, die man nicht mit wenigen Handgriffen (im Sinne des Transportgedankens) wieder herausnehmen kann muss die Rückbank ausgetragen werden. Sonst kann das genauso geahndet werden wie Felgen ohne TÜV o.Ä.
Ist also in gewissem Maße auch ne Ermessenssache.
Soweit mein Kentnissstand.
Um die Rückbank auszutragen muss man aber net zum TÜV sondern nur eben auf Amt die Papiere ändern lassen.
Wenn allerdings wieder rein soll muss der TÜV das dann abnehmen.
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007
21.12.2005, 20:08 Uhr
mario
Forumsmitglied
Avatar von mario

Soll also heißen, daß ich rechtlich richtig liege, wenn ich zum Transport meines Warndreiecks die Rücksitzbank ausbaue? Ich mach mir da einfach mal keinen Kopf drüber - die Betriebserlaubnis wird davon nicht gleich erlischen (ist ja trotzdem verkehrssicher, wenn hinten keiner sitzt) und notfalls muss ich halt vorführen, daß ich die Sitze wieder eingebaut habe...
--
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008
22.12.2005, 07:23 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Moin,
es gibt keine Bestimmung die besagt, dass ich bei einem Fahrzeug dessen Personenzahl auf x begrenzt ist, die Rücksitzbank nicht ausbauen darf. Die Möglichkeit einer Begrenzung auf 2 Personen kann dann vorgenommen werden, wenn z.B. die Traglast der Reifen die zulässige Achslast unterschreitet. Ich fahre in beiden Sport und im Volcane ohne Rücksitzbänke (Volcane sind serienmässig zum Umklappen und im Sport kann die Lehne umgeklappt werden und die Sitzfläche ist mit einem Handgriff zu entfernen). So hat mein mitfahrender Hund hinter seiner Abtrennung genug Freiraum im Fahrzeug.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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009
22.12.2005, 10:50 Uhr
Devilx
Forumsmitglied


Hab auch nichts anderes behauptet.
Du darft sie ausbauen und einbauen so oft du willst.
Wenn jedoch der Einbau nicht mehr ohne "größeren Aufwand" möglich ist weil da zB ne Musikanlage fest verschraubt ist, dann muss man die Papiere ändern lassen.
Und soweit mir bekannt ist nicht die Komplexität dessen, was da drin ist entscheident, sondern ob es fest mit der Karosse verbunden ist. Also mit Schrauben o.Ä.
Gepäckbänder oder so fallen da nicht drunter.
Und es ist nicht unerheblich wie lange die Rückrüstung dauern darf.
Also wenn du nen GFK-Audioausbau reinhaust, den aber mit 2 Handgriffen lösen und rausnehmen kannst, dann musst du die Papiere net ändern lassen.
Wenn du aber nen Brett mit 5-6 unzugänglichen Schrauben hinten drin verschraubst so dass die "Sitzefläche" versperrt ist, dann musst du die Papiere ändern.
Kurz: Die Rückbank einfach rausnehmen darf man so lang und oft wie man Lust hat.
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