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02.07.2007, 21:51 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
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Zitat: | ohne_zuckerzusatz postete ...Aber soweit ich weiß müssen die Scheinwerfer dank e-Nummer nicht eingetragen werden. Du kannst also für den Tüv gemütlich die originalen dran schrauben und dannach wieder umbauen. |
Ist nicht korrekt. Da das Scheinwerfergehäuse "extra für den AX" gemacht wurde, müssen die auch Eingetragen werden. Ebenso müssen Scheinwerfer anderer Fzg. Eingetragen werden, wenn sie im AX verbaut werden. Die "e-Zulassung" bezieht sich nur auf die techn. Eigenheiten als Scheinwerfer.
Uwe -- UWE
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.... ohne Blumenstrauss - AX First MK2, 1,1i, EURO 2, 5,5x13 mit Winterschuhen, im Sommer 6x14, Mukketier Umpau --
.... AX GTi mit Mini-KAT EURO 2, K&N 57i -- ... der Stille in weiß (Typ: ZZ) -- |