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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » Antriebswellen Wechsel!!!! » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
18.12.2002, 23:35 Uhr
~Elite



hi jungs mal ne frage!.... ich hab mir nenn geracuhten ax gekauft! und nun is bei 170 000 km die linke vordere antreibswelle kaputt!... nun aber ich hab da 6 monate werkstatt garantie drauf auf das auto! fällt die antreibswelle unter die garantie?? weil das ding is nämlich extrem teuer!.... bitte um rat weis einer was?????
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001
19.12.2002, 03:14 Uhr
okano
Forumsmitglied


Mußt du in den Garantiebedingungen nach sehen, ob die Wellen da dabei sind. Kostet bei Meisen 104e pro Stück.

MfG
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002
19.12.2002, 13:33 Uhr
~Elite



hmmm.. nu aber derwitz ich hab nix abgeschlossen! keinen schriftlichen kaufvertrag! :-) also was hab cih da noch fuer moeglich keiten??
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003
19.12.2002, 14:43 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Na ohne schriftlichen Nachweis, von wem du welches Auto gekaufst hast, wird's schwer.
Bzgl. Garantie für gekaufte Gebrauchtwagen kannst du ja hier unter Post Nr. 12 nachlesen...
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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004
23.12.2002, 17:28 Uhr
~Dirk



Wenn Du ihn dieses Jahr von einem Händler gekauft hast, hast Du ohne schriftliche Zusatzvereinbarung 6 Monate Garantie.
Das fällt unter die seit Anfang des Jahres geltenden EU-Bestimmungen.
Also ab zum Händler und kostenlos richten lassen!

Gruß Dirk
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005
24.12.2002, 16:58 Uhr
~Elite



der sagt aber das das auto so billig war und das da keine garantie drauf is! und der will von mir nun 400 € fuer das scheiss ding!!
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006
25.12.2002, 02:54 Uhr
~Andre Citroen



400€ für eine Antriebswelle? Das kann gar nicht sein, so viel hab ich für beide (Originalteile!) inclusive Montage, Getriebeölwechsel+Additiv (Motoröl nachfüllen) bei meiner Werkstatt bezahlt! Außerdem gibt es das Gewährleistungsgesetz seit dem 1.1.2002. Der Händler, bei dem ich meine AX gekauft habe, wird wohl bald vor Gericht erscheinen müssen. Ich habe mit meinem noch wesentlich mehr und schlimmere Probleme, die Antriebe mußte ich neulich notgedrungen 60 km entfernt von meiner (neuen) Heimat austauschen lassen, da ich keine 20 km mehr damit gekommen wäre. Die waren kurz vorm Brechen an den Gelenken. Was sonst noch alles zu machen wäre und bereits gemacht wurde, spare ich mir hier zu schreiben. Meinen Fall hat längst mein Rechtsanwalt übernommen.
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007
25.12.2002, 15:24 Uhr
~Elite



na ja ich hab mir nun fuer den sommer nen peugeot 206 zugelegt! weil ich mir dachte subba mit dem auto und den kosten werd ich arm! :-)ax fährt meine freundin weiter! ^^ aber hm.... na ja der ax hat mich 400 € gekostet! und die welle mit montage 399 € (antreibs welle links!!!) das teil (antreibs welle orginal) kostete 240 €!!!! ich finds arm!
Dieser Post wurde am 25.12.2002 um 15:25 Uhr von Elite editiert.
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008
25.12.2002, 19:50 Uhr
Chakotay
Clubmember


Äh wie?
Du hast 399€ für die Erneuerung einer ATW bezahlt?
Das kann doch nicht ernst gemeint sein. Meinetwegen kostet die Welle bei Citroen 240€ (beim Meisen ~110€), aber fast 160€ für den Einbau? Das sind ja etwa 3 Stunden berechnet für eine halbe Stunde Arbeit. DAS IST BETRUG !!!

Wie kann man sowas nur mitmachen. Es gibt doch sowas wie ein Kostenvoranschlag. Wenn einem der Preis zu hoch ist fragt man (wenn man es nunmal nicht selber machen will oder kann) nochmal bei anderen Werkstätten (z.B. Pitstop).
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009
25.12.2002, 22:03 Uhr
~Elite



hmm ka das haben die mir halt gesagt! hab mich gewundert das das ding so teuer is!.... ich weis ned was ich amchen soll am montag geh ich erst mal zum anwalt!.... habe das ding nur einbauen lassen weil ich mir sicher war dasd da garantie druff war! weil mir das vom anwalt so gesagt wurde! hm... mal schauen was rauskommt
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010
01.01.2003, 14:14 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

"Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung."

Kommt also auf den Rest des Autos an, ob der Verkauf als "Bastelwagen" und damit ohne Gewährleistung rechtmäßig war...
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