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05.07.2006, 20:56 Uhr
accbx
Forumsmitglied
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beim transport mit hänger darf die zulässige anhängelast egal ob gebremst oder ungebremst und auch die stützlast die auf die anhängerkupplung wirkt nicht überschritten werden.
da dein ax nur 700kg gebremst ziehen darf, das angehängte gespann 1,5t xm + nicht zu vergessen das eigengewicht des hängers an sich bist du ruck zuck bei 2t und mehr gesammtgewicht (je nach hänger evtl auch mehr/weniger) sprich, du willst mit einem zugfahrzeug mit 700kg gebremst ca das 3fache ziehen.
evtl bleibt bereits beim ersten anziehen des gespanns der hänger stehen und das zugfahrzeug bewegt sich, oder bei der erst besten möglichkeit zu bremsen schießt du weit übers ziel hinaus das schiebt nämlich wie blöd. wir sind mal auch unerlaubterweise zu siebt im bx gefahren + vollen kofferraum mit 6 getränkekisten, also hoffnungslos überladen, die erste bremsung auf einen kreisverkehr zu wäre fast über selbigen hinweggegangen) mal abgesehen von der kupplung und den bremsen deines ax die du danach möglicherwise auch in den harz kicken kannst.
apropos max. anhängelast, die anhängelast des wagens muss nicht unbedingt mit der anhängelast der verbauten anhängerkupplung übereinstimmen! falls deine kupllung nur z.b. eine max anhängelast von 500kg hat darfst du damit keine 700kg ziehen auch wenn es das zugfahrzeug könnte. angaben dazu findest du entweder auf einem typenschild an der kupplung direkt, an einem aufkleber im sichtbereich am heck oder in der betriebserlaubnis zur kupplung.
schleppen mit seil bzw stange würde ich den schweren xm mit dem ax auch nicht, schon wegen der fehlenden lenkunterstützung bzw. diravi, bremse und federung falls der xm nicht laufen sollte und die hydraulik keine betriebsdruck hat. desweiteren, wie oben gescherieben der verschleiß der ax kupllung und bremse.
was zu den führerscheinen. mit dem neuen be schein musst du für den hängerbtrieb eine extra prüfung machen. mit dem alten rosa lappen darfst du allerdings noch hänger ziehen. beim schlerppen mit seil/stange muss der im geschleppten fahrzeug keinen fürherschein besitzen.
unser firmenscudo /werkstattwagen 1,6l benzin darf auch grad so den doppelachserhänger ziehen, dann darf allerdings kein auto drauf stehen ;-) erklärt wohl auch, warum bei 130.000km bereits zum 4ten mal die kupplung fällig ist. unsere werkstatthure
alle gemachten angabern ohne gewähr -- Gru� aus Bobenheim-Roxheim 03/98-03/07 BX 16 TZI Tecnic '91 45.000km - 247.000km (z.Z.stillgelegt) 03/07 Xsara Break 2.0 Exclusive '02 52.000km -> 90.000km tbc (Alltag) |