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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » TÜV ist nicht gleich TÜV! » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
09.08.2006, 22:02 Uhr
randsi770
Forumsmitglied


Diese Erfahrung mußte ich jetzt bei meinem AX machen.

Nachdem ich meine kleine Rußfabrik erworben hatte, mußte der kleine Wagen ja nun durch den TÜV. Der letzte Bericht war bereits im November 2005 abgelaufen. In diesem Bericht wurden Bremsen, Reifen und blinde Scheinwerfer moniert. Die Vorbesitzerin hat die Bremsen und die Reifen machen lassen, aber die Scheinwerfer nicht ausgetauscht. Die Scheinwerfer haben deutlich sichtbare Spuren von Rost, verursacht durch einen Wassereinbruch in denselben. Nun gut. Eigentlich sollte man ja nun erwarten, daß eben diese Scheinwerfer bei einer Untersuchung im Jahre 2006 Monat August ebenfalls wieder auf der Liste der geringen Mängel stehen! Ich habe also den Wagen per Hänger zu einer Werkstatt verfrachtet und dort die TÜV Abnahme nebst AU machen lassen und bin fest davon ausgegangen, daß eben diese Scheinwerfer wieder auf der Liste stehen werden. Ausgetauscht hatte ich sie ja noch nicht......

Tun sie aber nicht! Es stehen auf der Liste ebenfalls geringe Mängel, die allesamt mit der Beleuchtung zu tun haben: Standlicht links und Kennzeichenleuchte defekt und Rückfahrscheinwerfer Wirkung zu schwach. Das war es, mehr nicht! Die fauligen Scheinwerfer vorne? Kein Wort davon! NIX!!! Soviel also mal zu dem Thema objektiver TÜV.

Na ja, der Wagen hat jetzt TÜV und AU bis zum ........... 08/2008 .... und nicht wie es normalerweise zu erwarten gewesen wäre bis zum 11/2007! Das er bereits zugelassen ist brauch ich wohl nicht noch extra zu erwähnen?

Somit stehen also auf meiner Erledigungsliste:
Frontscheinwerfer nebst Leuchtmitteln tauschen und einstellen (lassen)
Kennzeichenleuchten: Leuchtmittel tauschen
Rückfahrscheinwerfer: zumindest prüfen
Damit sind die Punkte des TÜVs bereits über erfüllt.

Dieselfilter: tauschen
Luftfilter: wechseln
Zahnriemen: Zustand prüfen (soweit optische Kontrolle möglich), weiteres Vorgehen nach Kontrolle
Ölwechsel (mit Filter): durchführen
Bremsbelagdicke: prüfen (Scheiben sind noch i.O.)
Innenraum: komplett reinigen


Und last but not least:
Aschenbecher: leeren! Man glaubt es nicht: der Aschenbecher war voll! Da muß jemand das Auto beim Verkauf so richtig lieb gehabt haben.... In meiner Raucherzeit habe ich den Aschenbecher stets vor einer Veräußerung geleert. Macht sich einfach besser.

Letzteres habe ich bereits durchgeführt....Igitt *schmunzel*

Gruß Rainer
--
Meine ehemalige Rußfabrik: AX 1.4L First Diesel BJ93. Meine neue Rußfabrik trägt einen Stern.
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In meinem Zimmer rußt die Kerze, in meinem Herzen ruhst nur Du....

Der Diesel nahm sich: und das 3 Liter Auto benötigt ein wenig mehr:
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001
10.08.2006, 15:42 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Also Scheinwerfer "einstellen" kann man beim AX fast vergessen, man sollte froh sein wenn beim Einbau nichts kaputtgeht und es nicht in den Himmel leuchtet

Jedenfalls wundert mich dass der TÜV nix wegen den Scheinwerfern gesagt hat, schliesslich müsste er ja den alten Bericht gesehen haben.
--
Jeder sehnt sich nach ein bisschen mehr Freude beim fahren
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002
10.08.2006, 21:34 Uhr
randsi770
Forumsmitglied


Hab die neuen Scheinwerfer drin. Da ist nichts kaputt gegangen und er sieht gleich viel freundlicher aus. Am einfachsten sind die ohne(!) Werkzeuge ausbaubar. Der Korp ist an der Stelle für den A****. Nur die Einstellung muß ich jetzt noch machen (lassen). Ist morgen dran...

Um ein Auto über den TÜV zu bringen braucht Du weder die alte AU noch den alten TÜV Bericht. Wozu auch??? Meine alten Berichte wollte auch keiner mehr lesen. Der TÜV Prüfer soll die Verkehrstüchtigkeit eines Autos zu einem gegebenen Zeitpunkt für die nächsten zwei Jahre feststellen. Das sollte er auch ohne den alten Bericht können...

Gruß Rainer
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003
11.08.2006, 09:07 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Behalten muss man ihn aber bis zu dem Zeitpunkt. Wenn aus keinem anderen offiziellen Dokument das Ablaufdatum hervorgeht, muss der alte Bericht auch zur Prüfung mitgebracht werden.
--
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"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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004
11.08.2006, 12:04 Uhr
randsi770
Forumsmitglied


Du mußt ihn schon aus einem ganz anderen Grund behalten: bei einem zugelassenen Auto ist es der Nachweis für die Gültigkeit der geklebten Plaketten.

Wenn kein alter Bericht oder kein offizielles Dokument mehr vorliegt, läuft man eventuell Gefahr bei einem länger abgemeldeten Auto (unter 18 Monaten) doch noch eine erweiterte Prüfung machen zu müssen. Nur! Es gibt immer für Werkstätten und Prüfer ein Ermessensspielraum. In meinem Falle hat die Nennung des letzten TÜV Termins ausgereicht.... TÜV ist nicht gleich TÜV. Und die Art und Weise der Abnahme spielt da wohl auch eine Rolle.

Für die Anmeldung eines Autos wird der Bericht immer benötigt. Sonst gibt es keine Zulassung.

Gruß Rainer
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