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13.08.2002, 16:53 Uhr
~Teasy
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Ähm, Du hast das mit der neuen Gewährleistung noch nicht richtig verstanden. Der Händler muss beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht da war. Deshalb machen die Händler heute als Beweis Gutachten (z. B. Dekra) wo alle bekannten Fehler aufgeführt sind. Das gutachten wird Teil des Kaufvertrags. aufgeführte Fehler gelten als genehmigt und was nicht aufgeführt ist, war beim Kauf logischerweise auch noch nicht defekt. Somit hat der Kunde heuer im Prinzip gar keine Möglichkeit mehr, auf die Gewährleistung zurück zu greifen weil
a) Fehler vorhanden und genehmigt waren mit Vertragsabschluss b) man unterschrieben hat, das Auto in fehlerfreiem Zustand übernommen zu haben, später auftretende Fehler also selbst verursacht haben muss.
Was erst aussah, als wäre im Sinne des Verbrauchers, haben die Händler mit den Gebrauchtwagengutachten zu ihrem Vorteil umgekehrt Pfiffig, nicht wahr? |