002
30.09.2007, 21:51 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
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Für die K&N gab es keine ABE, nur ein TÜV-Gutachten, welches vor ein paar Jahren für Ungültig erklärt wurde. Wer einen K&N damals eingetragen hatte, darf den weiter verwenden (Bestandsschutz). Heute wird man den nicht mehr eingetragen bekommen. -- UWE
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