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26.11.2007, 21:26 Uhr
AX Ghost
Forumsmitglied
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hmm, jaa, so weit so klar,...aber... woher weiß ich denn, ob es ausdrücklich verboten ist oder nicht??? und wer definiert, ob es mich nicht behindert? wenn der polizist der meinung ist, es behindert mich und ich bin aber nich der meinung?! also nach außen scheint definitiv nix... man selbst wird so schwach blau angehaucht, dass es genauso gut das radio sein könnte... und von außen nur zu sehen, wenn man es weiß... die fußraumbeleuchtung sieht man nur, wenn man mit einem höheren fahrzeug, wie einen VW transporter, wie sie die polizei so hat, neben einem steht und direkt hineinschaut, aber dafür hab ich ja nen schalter im ascher ;-) -- ...fahre so lange Du kannst... aber nur AX |