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30.07.2008, 22:10 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
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Na klar gibt es dafür Bestimmungen (StVZO). Ein Schild vorne und ein Schild hinten, die Anbauhöhe müsste ich nachschlagen, aber zu tief dürfen die nicht sein. Das hintere Nummernschild muss beleuchtet sein. -- UWE
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