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AX-Club Forum » Anderes » Eintragung AHK » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
06.10.2008, 23:44 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Hi !

Ich kann für meinen neuen Wagen ne AHK mit E Nr bekommen. Allerdings hat der Besitzer keinerlei Papiere mehr dazu.

Was muss ich tun damit ich damit rumfahren darf ?
Eintragen lassen ? Abnehmen lassen ? Irgendwelche Dokumente organisieren ? Welche ?
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001
06.10.2008, 23:49 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Hallo,

ich finde leider gerade den Link zur TÜV-Seite zum Thema nicht, aber wenn sowohl Fahrzeug als auch AHK eine E-Nummer haben, brauchst du sie nicht eintragen lassen. Sie muss nur nach Anleitung verbaut sein.

Ich hatte hier mal zu den 4 gängigen AHKs für den AX die Einbauanleitungen verlinkt.

Gruß Mario
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002
06.10.2008, 23:50 Uhr
CST
MOD
Avatar von CST

Du brauchst dazu das Dokument (meist die Einbauanleitung) wo die zugehörige E-Nummer dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet ist .
Die AHK ist somit nicht nicht Eintragungspflichtung .
Das Dokument mußt dir allerdings besorgen und mitführen .
--
Gruß Andreas


->AX-Salsa 1,1i/AX-VTR 1,4i/AX-GT/AX-GTI <-
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003
07.10.2008, 00:03 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Hier sind schon mal ein paar Einbauanleitungen verlinkt: http://www.ax-club.de/axforum/showtopic.php?threadid=11497&highlight=Anh%E4ngelast
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004
07.10.2008, 10:06 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Danke.. ich suche fieser weise für ne Westfalia Kupplung für nen Corolla E10 Compact (Ich trage das AX zur Zeit leider nurnoch im Kennzeichen....)

Also wenn ich das richtig verstanden habe:
Die Kupplung braucht ein E Zeichen, Mein Wagen braucht ein E Zeichen und ich muss mir die Einbauanleitung "irgendwie" besorgen wobei aber auch eine Kopie reicht ?!

Grüße André
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005
07.10.2008, 10:55 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Die Anleitungen findest du auf diversen Homepages zu Shops, die AHKs verkaufen als PDF, bzw. schon mal auf der Homepage von Westfalia gewesen?
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006
07.10.2008, 13:40 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Ist ne Westfalia und die haben die Anleitungen cooler weise online.

Wenn ich also die Kupplung anbaue und diese ANleitung dabei habe ist alles in Butter !? Oder muss ich da noch irgendwas prüfen oder sonstwas lassen ?!
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007
07.10.2008, 18:21 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Nur bei Veränderungen am Fahrwerk wird die AHK eintragungspflichtig.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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008
18.10.2008, 01:03 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Hi !

Ich habe jetzt genau dieses Teil:
http://www.westfalia-automotive.de/fileadmin/templates/pdf/toyota-335/a335168.pdf

Hier gebraucht liegen.
Kann mir wer anhand der Daten in der Anleitung sagen ob ich sie eintragen bzw. abnehmen lassen muss ? Ich steige da immernoch nicht durch...

Danke..
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009
18.10.2008, 11:52 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
Avatar von Blacky

Laut dem PDF hat die Toyota-AHK eine "nationales" Prüfzeichen:

"Welle" F4057

D. h., da das eine deutsche Zulassung für die AHK ist, musst du sie vom
TÜV eintragen lassen.

Wenn die AHK eine "e"-Nummer hätte, braucht man die nicht eintragen
zu lassen (Beispiel: e99-12345)
--
UWE

__________________________________
.... ohne Blumenstrauss - AX First MK2, 1,1i, EURO 2, 5,5x13 mit Winterschuhen, im Sommer 6x14, Mukketier Umpau --
.... AX GTi mit Mini-KAT EURO 2, K&N 57i -- ... der Stille in weiß (Typ: ZZ) --
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010
18.10.2008, 12:03 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Was bedeutet das im Zweifelsfall in EUR ?!
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011
18.10.2008, 12:34 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Müsste eine Einzeleintragung sein, also kein fester Betrag. Ich hab aber gut 40€ im Hinterkopf. War auf jeden Fall ein Betrag, bei dem sich ein gebrauchte AHK ohne E-Nummer finanziell nicht gelohnt hätte. Für die Angebote hier + die Eintragungskosten hätte ich auch eine neue mit E-Nummer bekommen.

Ist aber dann eine gebrauchte Westfalia von ebay mit E-Nummer für ca. 20€ geworden
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