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AX-Club Forum » Citroen SAXO allgemein » Abgasnorm vom 1.6 8v saxo » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
22.12.2008, 00:54 Uhr
flakki
Forumsmitglied
Avatar von flakki

hey, der nfz motor hatte abgasnorm euro 2 oder euro 3. aber wie entscheidet sich beim motorumbau welche schadstoffklasse eingetragen wird??
--
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AX GTI 2007-2012
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Dieser Post wurde am 22.12.2008 um 01:52 Uhr von flakki editiert.
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001
22.12.2008, 02:01 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Was für einen Umbau?
Welche Euro Norm eingetragen wird, hängt davon ab welche
Euro Norm im Brief (Schein) des Spender-Motors stand und ob du diese
mit einer AU bestätigen kannst.
Soweit ich weiß haben viel Euro 3 Modelle einen Zusaztkat ..

.. Gruß .. Twix ..
--
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002
22.12.2008, 02:12 Uhr
flakki
Forumsmitglied
Avatar von flakki

umbau in einen ax. und was ist wenn man nicht weiß wer das spenderauto war??
--
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003
22.12.2008, 12:19 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Also angenommen
du hast ein Motor ohne Abgasanlage, an der man ggf den zweiten
Kat im Flammrohr erspähen könnte, dann könnte man höchstens Andy
fragen ob es da bei den Steuergeräten eine Erkennung gab.

Aber wie gesagt .. die AU dazu muß auch stimmen ...

.. Gruß .. Twix .
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004
22.12.2008, 12:20 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Offiziell hängt die geschlüsselte Schadstoffklasse nicht nur allein vom Motor ab, sondern auch von der verwendeten Karosserie, Getriebeübersetzung usw.
Wenn man aber Unterlagen zum Spender hat, fällt es aber natürlich leichter, den Prüfer zu überzeugen, die selbe Schadstoffklasse auch für das umzubauende Fahrzeug anzunehmen. :-)
--
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005
22.12.2008, 12:33 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Jensen hat
da natürlich völlig recht.

Die Eintragung der "besseren" Abgasnorm ist aus den genannten Gründen
im Ermessenspielraum des Prüfers. Daher sollte du so viele Unterlagen
zusammensuchen die du finden kannst und schon VORHER mit deinem
Prüfer sprechen.

.. Gruß .. Twix ..
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006
22.12.2008, 16:46 Uhr
flakki
Forumsmitglied
Avatar von flakki

ok, und wird die AU den von diesem prüfer gemacht oder kann ich die auch in einer anderen werkstatt machen lassen und das ergebnis ihm dann vorlegen??
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007
22.12.2008, 17:00 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Kommt
auch auf den Prüfer an. Aber ich würde stark davon ausgehen,
das wenn du ihm eine AU schon vorlegen kannst, das er die nicht
noch einmal machen wird ..

.. Gruß .. Twix ..
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008
22.12.2008, 21:06 Uhr
AXmitGAS
Forumsmitglied


Hi,

die AU ist für die Eintragung der Schadstoffklasse so aussagekräftig wie ein Sack Kartoffeln.

Um eine bessere Einstufung zu Bekommen sollten alle Features wie Zusatzluftpumpe usw. vorhanden sein und Funktionieren.

Und dann das wichtigste.....ein Abgasgutachten sollte mit dem Setup schon mal einer gefahren haben sonst ist jede Eintragung illegal.

Gruss
D.S.
--
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009
22.12.2008, 21:35 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Sorry AXmitGas

Das die AU nicht besonders aussagekräftig ist, stimmt zwar ..
und auch das alle Agregate die dafür Notwendig sind in dem jeweiligen
Fahrzeug sein müssem ..

Aber das mit dem Abgasgutachten (ist nicht AU) stimmt so leider nicht und
illegal ist das absolut nicht .. Das entscheidet ja schließlich der Tüv.

.. Gruß .. Twix ..
--
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Dieser Post wurde am 22.12.2008 um 21:36 Uhr von Twix editiert.
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010
22.12.2008, 22:08 Uhr
AXmitGAS
Forumsmitglied


Hi,

der Tüv hat nichts zu Entscheiden sondern nach festen Grundlagen und Gesetzen zu Beurteilen und das ist der kleine Unterschied den manche Tüver Vergessen.

Dir dürfte doch auch klar sein das nicht alles was auch eingetragen ist auch der Legalität entspricht.
Da gab es mal einen Beitrag in Stern TV der das ganze mit dem Tüv mal ins rechte Licht gerückt hat.

Fakt ist das bei "Legalen" Umbauten ein Tuner Geld in die Hand genommen hat und die nötigen Abgasgutachten auch gefahren hat um einen bestimmten Motor in einer Karosserie zu Legalisieren.

Bei einen Motor den es noch nie in solch einer Karosserie gegeben hat geht es um ein Einzelgutachten wo eben "eigentlich" eine Abgasverhaltensbescheinigung Grundvorraussetzung für eine Eintragung ist.

Ein Ing der seinen Job richtig macht weiss das auch.

Gruss
D.S.
--
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011
22.12.2008, 22:34 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Was andere (Tuner) machen
interressiert hier nicht !! Nach deinen Worten wäre sogar ein 1.1 mit
KLR und Euro 2 illegal ..

Illegal ist ein Fahrzeug durch erlöschen der ABE .. und das entscheidet
nunmal der Ing. beim Tüv. Die Polizei (..etc) kann dies anzweifeln und
dich zur Nachprüfung zu einem anderen Ing. schicken ..

Aber nach der Eintragung ist es LEGAL ..

.. Gruß .. Twix ..
--
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Dieser Post wurde am 22.12.2008 um 22:37 Uhr von Twix editiert.
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012
22.12.2008, 22:42 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Da hat AXmitGAS recht.

Ohne Abgasgutachten darf die Schadstoffklasse vom Spenderfahrzeug eigentlich nicht mal übernommen werden, wenn das Fahrzeug, in das der Motor kommt, sowohl weniger wiegt, als auch einen geringeren Windwiderstand hat.
Obwohl es da völlig logisch ist, dass der Verbrauch niedriger sein muss und somit auch eigentlich weniger Abgase entstehen sollten.


Zitat:
Twix postete
Illegal ist ein Fahrzeug durch erlöschen der ABE .. und das entscheidet
nunmal der Ing. beim Tüv. Die Polizei (..etc) kann dies anzweifeln und
dich zur Nachprüfung zu einem anderen Ing. schicken ..

Aber nach der Eintragung ist es LEGAL ..

Wenn der Ing. beim Tüv etwas einträgt, dass gegen geltende Bestimmungen verstößt, ist die Eintragung trotzdem illegal.

Dieser Post wurde am 22.12.2008 um 22:45 Uhr von lxuser editiert.
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013
22.12.2008, 22:46 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Wir haben alle Recht ..

Ansich stimmt das schon .. das bei einer starken (E1 auf Euro 4)
Abweichung ein Abgasgutachten gemacht werden muss ..
Aber es gibt die Möglichkeit des Ermessensspielraums des Prüfers
so etwas zuzulassen wenn die Daten nicht zu sehr abweichen.

.. Gruß .. Twix ..

P.s. Wenn der Ing. vom Tüv das eingetragen hat ist es nicht mehr Problem
des Bürgers es zu beurteilen ob es illegal ist.
--
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Dieser Post wurde am 22.12.2008 um 22:49 Uhr von Twix editiert.
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014
22.12.2008, 23:07 Uhr
AXmitGAS
Forumsmitglied


Hi,


Zitat:
Was andere (Tuner) machen
interressiert hier nicht !! Nach deinen Worten wäre sogar ein 1.1 mit
KLR und Euro 2 illegal ..

Doch doch das interresiert schon denn wenn sie alles richtig machen so wie in dem Fall Twin Tec (ok, kein Tuner)und ein System Entwickeln welches den Schadstoffausstoss veringert und das ganze auch noch per Abgasverhaltensbescheinigung Beweisen, dann ist das völlig in Ordnung.

Legal ist das was mit den Bestimmungen übereinstimmt und nicht mit dem was eingetragen wurde.

Um Mal Beispiele zu nennen........

Ein Auspuff der zu Laut ist ist illegal obwohl eingetragen

Ein Motor der zu viel Leistung hat ist illegal auch wenn eingetragen

Auch eine Rad-Reifenkombination die eingetragen ist und der StvZo nicht konform ist, ist als illegal einzustufen.

Und so ist es auch mit einen Motor der nicht zu einer Karosserie gehört.
Zu solch einer Eintragung gehört eine Abgasverhaltensbescheinigung und wenns einer so macht, dann sägt er an seinen JOB.

Gruss
D.S.
--
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015
22.12.2008, 23:46 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Ahso ..
dann gibt es den "Ermessenspielraum" also garnicht?

.. Gruß .. Twix ..
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016
22.12.2008, 23:55 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Offiziell nicht, aber das steht ja oben schon. :-)
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017
22.12.2008, 23:59 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser


Zitat:
Twix postete
P.s. Wenn der Ing. vom Tüv das eingetragen hat ist es nicht mehr Problem
des Bürgers es zu beurteilen ob es illegal ist.

Der Bürger haftet trotzdem noch dafür, Verlust der Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz, Punkte... Auch hier schützt Unwissenheit, wenn die denn überhaupt vorliegt, nicht vor den Konsequenzen. Aber der Ing., der sowas einträgt ist natürlich auch mit dran.
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018
23.12.2008, 00:09 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Aber das kann doch nicht sein?
Wenn eine z.b. der Bürger über die technischen Einrichtungen des
Fahrzeuges nicht bescheid weiß .. und der TÜV ansich dafür da ist
die StVo & EWG durchzusetzen .. und man dennoch belangt wird,
ja wozu ist der Tüv dann da? Ich tippe darauf das der Prüfer dann haftet.

Oder muß ich jetzt mit meinen eingetragenen Felgen zu 3 unterschiedlichen
TÜV Gutachter weil ich dem ersten nicht traue?

.. Gruß .. Twix ..
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Dieser Post wurde am 23.12.2008 um 00:11 Uhr von Twix editiert.
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019
23.12.2008, 13:17 Uhr
flakki
Forumsmitglied
Avatar von flakki

hey, also kann das nochmal jemand übersichtlich ausdrücken. hab die diskussion nicht ganz verstanden.

aber um mal ein bischen mehr fakten zu bringen....
der ax in den der 1.6er rein soll hat euro 2!!!! also eigentlich ändert sich ja die schadstoffklasse nicht...
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020
23.12.2008, 15:27 Uhr
blondi_sein_ax
Forumsmitglied
Avatar von blondi_sein_ax

fakt ist twix wenn du ne kombi eingetragen bekommst bei nem tüv prüfer der dir passt, und dann auf ein polizisten stößt dem die eintragung nicht passt und der dich zu einem tüver schickt, der ihm passt, hast du die Popo weil du punkte und alles weitere kassierst, wenn der tüver vom cop es genauso sieht wie der polizist....

von daher kannst du deinem tüver zwar glauben aber wenn du selbst weist das es eigentlich murks ist was er da tut dann hätte ich ehrlich gesagt bei jeder kontrolle angst weil du nicht weist ob der polizist ahnung hat und ihm der schmu auffällt oder nicht... wäre mit sowas dann vorsichtig und würd es ne auf kontrollen ankommen lassen....

normal so sprach ein bekannter aus den kreisen *tüv* wenn du die auspuff anlage übernimmst sollte es kein problem sein mit der abgas´norm
--
grüße stefan
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021
23.12.2008, 15:58 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Das ist ja das Problem ..
Als Otto-Normal-Bürger weißt du es ja nicht ..

@Flakki
So lang du eine kopierten Schein des Spenderautos hast, alle Teile des Motors
mit Abgasanlage (bis VSD) übernommen hast, ggf dokumentierst
was du alles gemacht hast, sowie eine AU vorlegen kannst, sollte dem
allem nichts im Wege stehen .

.. Gruß .. Twix ..
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022
23.12.2008, 20:29 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Möchte dazu nochmal betonen, dass die Daten vom Spender eigentlich äußerst wenig wert sind, wenn man die Kombination in ein anderes Modell verpflanzt, weil nicht nur Motor und Abgasanlage allein ausschlaggebend sind für die Schadstoffklasse.
--
_______________

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023
24.12.2008, 01:13 Uhr
AXmitGAS
Forumsmitglied



Zitat:
Jensen postete
Möchte dazu nochmal betonen, dass die Daten vom Spender eigentlich äußerst wenig wert sind, wenn man die Kombination in ein anderes Modell verpflanzt, weil nicht nur Motor und Abgasanlage allein ausschlaggebend sind für die Schadstoffklasse.

Jepp, so ist es......

auch das Gewicht, der cw-Wert und auch eigentlich die Getriebeübersetzung sind für die Eintragung sowie das Abgasverhalten zuständig.

Trägt es einer ohne diese nachweise ein, macht er sich evtl. strafbar.

Das ist nunmal Deutschland und so ist es.

Zusammengefasst: Eine Eintragung des Motors ist "eigentlich" nicht möglich wenn dem Prüfer nicht ein Mustergutachten über den Schadstoffausstoss vorliegt oder sonstiges.

Gruss
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