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07.11.2002, 11:54 Uhr
murphy
Clubmember
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an regional- und schadensklassen hat man sich ja mittlerweile gewöhnt, auch daran dass die sog. solidargemeinschaft, was ja eigentlich mal der grundgedanke von versicherungen war, einen unterschied zwischen männern und frauen macht. warum werde ich als männlicher autofahrer mit mittlerweile SF15 für die unvernunft anderer männlicher fahrer bestraft, indem ich höhere beiträge bezahlen muss? das ist in meinen augen diskriminierung (hmm, da fällt mir §1 GG dazu ein, wäre vielleicht einen musterprozess wert, werde ich aber nicht tun, weil es die rechtschutzversicherung sicher nicht bezahlt, eine krähe hackt bekanntlich der anderen kein auge aus).
anyway, es geht beim aufreger der woche nämlich um etwas anderes. mir ist gestern beim versicherungsvergleich für meinen neuen ax folgende sache aufgestoßen:
man kann ja die kfz-versicherungen grob in versicherungen für schäden dritten gegenüber (haftpflicht) und schäden am eigenen fahrzeug (kasko) unterteilen. für mein spassauto kommt sowieso nur eine haftpflicht im frage. aber ich frage mich, warum es für die beitragsbemessung einen unterschied macht, ob...
1) ...das fahrzeuge auf einem abgeschlossenen privatgelände in einem carport oder selbigem abgeschlossenen privatgelände in einer abschließbaren garage steht?
2) ...der versicherungsnehmer, unabhängig vom stellplatz des fahrzeuges, eine versicherung für selbstbewohntes Wohneigentum (Feuer/Wasser/Sturm etc) hat? dies gilt sogar, wenn diese versicherung bei einer anderen gesellschaft abgeschlossen wurde.
leute, das ist schwachsinn hoch 3!!!
ich bin mal auf die antwort der versicherungsexperten gespannt. ich denke, es wird ein ganz bestimmtes argument kommen, auf dessen beantwortung ich mich jetzt schon freue... -- /MPY (http://www.murphys-world.de/ax)
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