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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » lenkradschloss » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
04.09.2009, 21:43 Uhr
nemesis91
Forumsmitglied


wie siehts vom gesetzgeber aus ist ein lenkradschloss pflicht????
--
http://breithecker.org/axgallery/main.php?g2_itemId=11382

war schwarz-gelb nich mal ein warnzeichen und stand für nichts gutes
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001
04.09.2009, 22:13 Uhr
CST
MOD
Avatar von CST

Du kannst fragen fragen !

Also ich schicke voraus das ich es nicht 100% weiß .
Ich denke aber mal , da jedes in DE zugelassenes Fahrzeug mit Motor sowas hat , das es tatsächlich "Pflicht" ist . Wenn auch nicht vom Gesetzgeber her , dann aber wahrscheinlich von den Versicherern her .

P.S.: Vergessen hab ich natürlich die Stvo , die besagt das ein Fahrzeug (aus dem Sinn gesprochen) gegen "Fremdentnahme" durch den Besitzer gesichert werden muß , wozu wohl auch auch das einrasten des Lenkradschlosses gehört !?
--
Gruß Andreas


->AX-Salsa 1,1i/AX-VTR 1,4i/AX-GT/AX-GTI <-

Dieser Post wurde am 04.09.2009 um 22:20 Uhr von CST editiert.
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002
04.09.2009, 22:16 Uhr
nemesis91
Forumsmitglied


naja von der versicherung wird es aber nur mit kasko relevant sein cih hab nur ne haftpflicht daher müsst es ja egal sein
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http://breithecker.org/axgallery/main.php?g2_itemId=11382

war schwarz-gelb nich mal ein warnzeichen und stand für nichts gutes
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003
04.09.2009, 22:27 Uhr
CST
MOD
Avatar von CST

Siehe den Nachtrag als P.S. im oberen Post .

Also wenn ich bei meinem Motorrad nachweislich das Lenkradschloß nicht eingerastet habe , dann hab ich fahrlässig gehandelt , und hab somit keinen Anspruch auf Ersatz .
--
Gruß Andreas


->AX-Salsa 1,1i/AX-VTR 1,4i/AX-GT/AX-GTI <-
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004
04.09.2009, 22:31 Uhr
nemesis91
Forumsmitglied


ok muss ja keienr wissen^^ des ps hatte ich ned gesehen
--
http://breithecker.org/axgallery/main.php?g2_itemId=11382

war schwarz-gelb nich mal ein warnzeichen und stand für nichts gutes
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005
04.09.2009, 23:47 Uhr
micha
Forumsmitglied


Also mein Motorrad (zur Supermoto umgerüstete Vollcross) hat bauartbedingt kein Lenkerschloß, das ist aber auch extra in den Papieren eingetragen. Mit dem Zusatz, das das Fahrzeug mit externen Vorrichtungen gegen die unzulässige Nutzung durch Dritte zu sichern ist.
Vielleicht bekommst Du ein fehlendes Lenkradschloss ja mit der Auflage eingetragen so eine Lenkradkralle zu benutzen...
--
RIP: AX-GTI
Für die Strasse: 106 S16
Für die Piste: AX-SPORT
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006
05.09.2009, 09:14 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Lenkradschloß ist Pflicht und wenn es der TÜV merkt, daß es ohne Funktion ist, gibt es keine Plakette.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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007
05.09.2009, 12:33 Uhr
nemesis91
Forumsmitglied


dreck...dann brauch ich doch nen schlüssel
--
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