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04.09.2009, 22:13 Uhr
CST
MOD
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Du kannst fragen fragen !
Also ich schicke voraus das ich es nicht 100% weiß . Ich denke aber mal , da jedes in DE zugelassenes Fahrzeug mit Motor sowas hat , das es tatsächlich "Pflicht" ist . Wenn auch nicht vom Gesetzgeber her , dann aber wahrscheinlich von den Versicherern her .
P.S.: Vergessen hab ich natürlich die Stvo , die besagt das ein Fahrzeug (aus dem Sinn gesprochen) gegen "Fremdentnahme" durch den Besitzer gesichert werden muß , wozu wohl auch auch das einrasten des Lenkradschlosses gehört !? -- Gruß Andreas
->AX-Salsa 1,1i/AX-VTR 1,4i/AX-GT/AX-GTI <- Dieser Post wurde am 04.09.2009 um 22:20 Uhr von CST editiert. |