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13.10.2009, 09:13 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
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Da kannst Du einen normalen Kaufvertrag nehmen (wenn Du dafür unbedingt einen brauchst), trägst die Daten zur Person und zum Fahrzeug ein und vermerkst, daß das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft wird. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile wurde nicht geprüft und jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen. --
Mit freundlichem Gruß rennsemmel |