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AX-Club Forum » Anderes » Fahrerflucht » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
28.10.2009, 15:54 Uhr
jauernicker
Forumsmitglied


hey,

mir ist jemand vor ein paar monaten (auf dem parkplatz ) gegen mein auto gefahren.
Ich hatte gegen unbekannt anzeige erstattet.

nun kam heute ein brief von der staatsanwaltschaft das demjenigen auferlegt wurde das er eine geldsumme (die in etwa dem der schadenshöhe entspricht) an eine gemeinnützige einrichtung zu zahlen hat.

heißt das jetzt das ich auf meinem schaden sitzen bleibe?
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001
28.10.2009, 16:22 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Das ist der strafrechtliche Aspekt. Es steht nun mal unter (Geld-)Strafe, anderer Fahrzeug zu beschädigen. :-)
Deine zivilrechtlichen Ansprüche zur Begleichung der Schäden an deinem Fahrzeug basieren letztendlich auch darauf, sind allerdings getrennt davon zu betrachten. Also Schadenhöhe (Kostenvoranschlag, Gutachter?) sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Kosten ermitteln und deinen Anspruch schriftlich an den Verursacher mit Frist und Verweis auf die polizeiliche Ermittlung stellen. Ggf. Anwalt konsultieren, der kennt die Formalitäten.
--
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"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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002
28.10.2009, 16:44 Uhr
jauernicker
Forumsmitglied


vielen dank für die schnelle antwort!

also ich habe ja nur den vornamen und familienname von dem verursacher.
wie komm ich jetzt an die restlichen daten + wo er versichert war (vermute aber das das ein firmenfahrzeug war)
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003
28.10.2009, 18:33 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Anwalt ist bei dieser Sachlage schon fast Pflicht. Versicherungsdaten kannst Du auch über Deine Versicherung bekommen.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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004
28.10.2009, 20:38 Uhr
fen
Forumsmitglied
Avatar von fen

Du kannst beim Zentralruf der Autoversicherer andhand Kennzeichen die Gegnerversicherung herausbekommen.
--
Am Teiletresen Mittelschicht, steht hier das dümmste Sackgesicht.

"Meine Frau hat mich mal erwischt, als ich den Pinsel ausgewaschen habe." - by rennsemmel
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005
06.11.2009, 14:18 Uhr
jauernicker
Forumsmitglied


hab grad nochmal mit der staatsanwaltschaft und meiner versicherung telefoniert.

meine versicherung ist dafür nicht zuständig da ich nur haftpflicht habe.
die staatsanwaltschaft rückt keine daten raus (datenschutz, d.h. ich komm nicht mal ans kennzeichen)

der zentralruf von den versicherungen, kann mit dem namen des fahrer nichts anfangen, da die auch nicht wissen können mit welchem fahrzeug der beschuldigte gefahren ist.... (war mit sicherheit nen firmenfahrzeug, da transporter)

so, nun habe ich die Popo gezogen muss nen rechtsanwalt bezahlen der sich die akten ansehen darf, damit der mir dann zumindest das kennzeichen sagen kann....)
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006
06.11.2009, 14:34 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Ich würde den Menschen per Einschreiben anschreiben und um Begleichung des Schadens bitten. Hierzu soll er wahlweise die Kohle rausrücken oder die Versicherungsdaten übermitteln. Gleichzeitig ankündigen, dass Du sollte das auf diesem Wege nicht funktionieren ein Zivilrechtliches Verfahren anstrengen wirst, was dazu führen wird, dass er zusätzlich noch die Gerichtskosten am Popo hat.
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007
06.11.2009, 16:57 Uhr
jauernicker
Forumsmitglied


juhu, wenn ich eine adresse hätte würde ich das auch gern machen.

Im telefonbuch steht nix. Hab dienstag termin beim anwalt, hoffentlich wirds nicht zu teuer
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008
06.11.2009, 22:52 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Zu deinen Schäden zählen auch die Kosten für den Anwalt. Demnach müsste er die auch übernehmen, sofern du Recht bekommst, was hier wohl außer Frage steht. Das sollte er dir aber am Dienstag genauer erläutern können. :-)
--
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009
07.11.2009, 12:50 Uhr
jauernicker
Forumsmitglied


na das hoffe ich doch :-)

aber was ich nicht verstehe, die logik des datenschutzgesetzes...

warum kann ein unbeteiligter, der ein abgeschlossenes jurastudium hat, die akten einsehen und eine direkt beteiligte person, mit studium einer anderen fachrichtung, nicht...
mich interessiert ja nur das kennzeichen, damit ich mich an die versicherung wenden kann bei der das fahrzeug versichert ist. der fahrer interessiert mich doch garnicht. aber da wurde mir ja zumindest der name bekannt gegeben und wieviel der bezahlen muss und welche nachweise der zu erbringen hat. und bei dem kennzeichen tun die doof!?

im gegenzug kauft die brandenburger polizei 8 neue geräte zur automatischen kennzeichenerfassung um zu ermitteln wer eigentlich wo lang fährt. (in anderen bundesländern wurde das ja schon verboten)


muss man das verstehen?
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