Anmelden || Einloggen || Hilfe/FAQ || Suche || Home || Statistik || Kalender || Staff || New! Downloads Willkommen Gast!
[ Treffen ] [ Linkdatenbank ] [ Abkürzungen/Erklärungen ] [ Impressum ] [ AX-Wiki ] [ AX-Gallery ] [ Chat ]

AX-Club Forum » Anderes » Grüne Feinstaubplakette » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
24.04.2010, 03:10 Uhr
Strietzl
Forumsmitglied


Mein AX hat die grüne Feinstaubplakette, ausgestellt auf das Kennzeichen der Vorbesitzerin des Fahrzeugs, in München.
Aktuell ist mein AX in Weißenburg in Bayern zugelassen, das Kennzeichen stimmt also nicht mehr mit dem auf der Plakette Eingetragenen überein.
Bleibt die vorhandene Plakette auf der Scheibe trotzdem gültig oder muß ich mir eine Neue, im jetzigen Zulassungsbezirk besorgen?
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
001
24.04.2010, 07:08 Uhr
Cobra
Forumsmitglied


Du mußt eine neue Plakette besorgen.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
002
24.04.2010, 08:48 Uhr
MEKKI
Forumsmitglied


Muss er nicht , ist ja relativ freiwillig sich so ein Teil an die Scheibe zu kleben, und wenn er nicht vor hat in Städte zu fahren in denen sowas vorgeschrieben ist..........

......und selbst wenn. Ein Fahrzeug das keine Plakette hat , darf in den Umweltzonen "stehen" , die für den ruhenden Verkehr zuständig sind dürfen das fehhlen der Plakette bzw ein anderes Kennzeichen darauf nicht bemängeln
--
AX Wiki AX Gallery

Dieser Post wurde am 24.04.2010 um 08:49 Uhr von MEKKI editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
003
24.04.2010, 09:22 Uhr
weissermonpti90
Forumsmitglied


Zur Sicherheit würde ich aber eine neue dran machen, ich ja nicht so teuer. Die Polizei findet bei ´ner Kontrolle immer irgendeinen Grund zu meckern.

Gruß
--
AX GT ´91 89tkm 6/13->
AX 1.1 Monpti Bj.1990 5/09->
AX 1.1 Le Blanc ´89
AX 1.1 RE ´87

Dieser Post wurde am 24.04.2010 um 09:23 Uhr von weissermonpti90 editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
004
24.04.2010, 09:46 Uhr
sascha
Forumsmitglied


Es besteht keine allgemeine Verpflichtung, die Plakette anzuschaffen und sichtbar zu befestigen, vielmehr berechtigt sie zum Durchfahren bestimmter Gebiete, die für Fahrzeuge ohne Plakette oder mit einer örtlich nicht zugelassenen Schadstoffklasse gesperrt sind.

Quelle
--
Gruß Sascha
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
005
24.04.2010, 21:33 Uhr
Strietzl
Forumsmitglied


Also werde ich mir eine Neue besorgen, denn ich werde wohl irgendwann auch wieder mal nach München fahren, zu einer Bekannten und der Bezirk liegt in einer Umweltzone. Müsste Ober- oder Untergiesing sein.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
006
25.04.2010, 13:08 Uhr
Robs
Forumsmitglied
Avatar von Robs

Ob du dir ne neue Plakette besorgst, oder nicht, ist diene Sache.
Aber die alte mit dem jetzt falschen Kennzeichen solltest du unbedingt entfernen, das kann sonst sogar als Urkundenfälschung oder Betrug bestraft werden.

So hat's mir zumindest mein Tüver ans Herz gelegt ....
--
Saxo 1.1i @ E85, MS2 (hochverdichtete Monospritze)
AX "le blanc" 1.1i @ E85 (in Arbeit)
Simson Schikra 125 (Schönwettermoped)
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
007
25.04.2010, 18:50 Uhr
flakki
Forumsmitglied
Avatar von flakki

also wenn man in einer umweltzone parkt und keine plakette hat bekommt man auch nen strafzettel. hab ich so erlebt. es sei denn du kannst beweisen das dein auto eingeflogen wurde
--
AX 1.0 er 2004-2007
AX GTI 2007-2012
AX 16V 2013- ?
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
008
25.04.2010, 18:59 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Die Ausweitung auf den stehenden Verkehr gibt es seit einiger Zeit. Aber da es auch Punkte gibt, muss die Strafe eigentlich Fahrer und nicht Halter bezogen sein. Also z.B. Raum für ein Zeitspiel um die Fristen zur Verjährung zu überschreiten.

Dann fällt die Einführung der Umweltzone evtl. auch noch unter die Verkehrsgesetze, die aufgrund eines Formfehlers (Zitiergebot) ungültig sind.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
Seiten: -1-     [ Anderes ]  



AX-Club

powered by ThWboard
© by Paul Baecher & Felix Gonschorek