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24.10.2011, 22:06 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
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Serienmäßige Bereifung braucht nicht eingetragen zu werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht nur noch die zugelassene kleinste Reifengröße drin, alle anderen Serienbereifungen auf Serienfelgen dürfen gefahren werden. Sondergrößen, wie die 185/50 R 14 oder die 195/45 R 14 (oder 15) auf entsprechenden Alufelgen müssen eingetragen werden und stehen dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I drin. Serienbereifung auf anderen (Alu)-Felgen müssen auch eingetragen werden.
Der GTi war nie mit 155/70 R 13 zugelassen, ergo müssen die eingetragen werden, egal ob M+S oder nicht.
Edit: Austragen läßt man Bereifung nur, wenn man diese Kombination (Rad + Reifen) nicht mehr fahren will. -- UWE
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.... ohne Blumenstrauss - AX First MK2, 1,1i, EURO 2, 5,5x13 mit Winterschuhen, im Sommer 6x14, Mukketier Umpau --
.... AX GTi mit Mini-KAT EURO 2, K&N 57i -- ... der Stille in weiß (Typ: ZZ) -- Dieser Post wurde am 24.10.2011 um 22:07 Uhr von Blacky editiert. |