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AX-Club Forum » Anderes » Kurze Frage/Unfall » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
26.05.2003, 18:02 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Moin,

hab vorhin fast Bekanntschaft mit ´nem Golf gemacht, das auch noch "Seite an Seite", d. h. wir sind nebeneinander auf einer dreispurigen Straße gefahren und wollten beide auf die mittlere Spur wechseln.
Hab es aber noch im letzten Augenblick bemerkt und bin wieder links rüber.

Für den Fall, dass wir uns "berührt" hätten: Wer hätte Schuld?
--
Jeder sehnt sich nach ein bisschen mehr Freude beim fahren

Dieser Post wurde am 26.05.2003 um 18:15 Uhr von GentsaiAX88 editiert.
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001
26.05.2003, 18:47 Uhr
Resch
Clubmember


Mein Kumpel hatte das auch schonmal!! Mit einem Toyo!! Der hat 80% 20 gewonnen !! Aber nur weil die ander sich nicht gekümmert hatte!! 100% fälle gibt es nur noch selten !! Meinte der Anwald!!

Wenn was falsches gesagt würde, dann berichtigt mich!
--
Fahre ford und du hast immer was zu tun.
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002
26.05.2003, 19:49 Uhr
andreas w.
Forumsmitglied


In der Regel trägt jeder den Schaden des Unfallgegners bzw. seinen eigenen, weil beide nicht aufgepaßt haben. Auf unserer Dorfstraße fahre ich regelmäßig mit meinem LT anderen den Außenspiegel ab. Meinem LKW macht das nichts, der ist eh verbeult. Aber so nen MB Spiegel.
Andreas W.
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003
26.05.2003, 20:15 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Also gibt´s keine Regelung, wer vor dem Anderen auf die mittlere Spur wechseln darf oder sowas?

Das wollte ich wissen, danke
--
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004
26.05.2003, 21:45 Uhr
andreas w.
Forumsmitglied


Eigentlich schon. Da ja in Deutschland ein rechtsfahrgebot herrscht, ist ja damit zu rechen, das der Linksfahrer sich wieder nach rechts einordnet.
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005
26.05.2003, 21:52 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Ach ja, noch was:

Wenn es zwei Links- oder Rechtsabbiegerspuren gibt und diese beiden Spuren auf eine Straße mit drei oder mehr Spuren münden, darf dann immer der auf der rechten Spur sich eine (bis auf die Linke) Spur aussuchen?

Hab das nicht ganz kappiert, weil das hier in Hannover fast überall anders ist...
--
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006
27.05.2003, 08:23 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist freie Fahrstreifenwahl und nicht rechtsfahrgebot ...
--

http://www.ax-gti.de
Beati pauperes spiritu

Lieber zwei Damen im Arm als zwei Arme im Darm!
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007
27.05.2003, 08:23 Uhr
Oxygen
Forumsmitglied
Avatar von Oxygen

Du hast Rechtsfahr geboot in Deutschland!!!
--
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008
27.05.2003, 08:25 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Seit 1. März 1989 ist gesetzlich geregelt, dass im Ortsgebiet die freie Fahrstreifenwahl gilt – aber nur im Ortsgebiet.
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009
27.05.2003, 08:26 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Geboot ?

Junge bist Du jetzt auf Schiffchen aus ?
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010
27.05.2003, 08:28 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

§ 7 freie Fahrstreifenwahl innerhalb geschlossener Ortschaft für Kfz bis 3,5 t zGG bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung.

Und hier schwarz auf weiß - keine Wiederrede
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php3
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Dieser Post wurde am 27.05.2003 um 08:36 Uhr von FIGHTERBOMBER editiert.
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011
27.05.2003, 08:40 Uhr
Oxygen
Forumsmitglied
Avatar von Oxygen

GEBOOTE sind tolle sachen!! Weil wo teht das man sich an GEBOOTE halten muss!! Ne spass!!!

Fighter !! hast recht!!! Rechtsfahrgebot besteht ja nur auserhalb geschlossener Ortschaften!!!

Ich dachte nur das Hanover keine Ortschaft ist!!! ggg

Da gibt es ja auch die STZVO! weiss jemand wo man die komplett downlodan kann??
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Dieser Post wurde am 27.05.2003 um 08:42 Uhr von Oxygen editiert.
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012
27.05.2003, 08:56 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Habe doch erst vor zwei - 3 Jahren meinen LKW Lappen gemacht ... da ist noch etwas hängen geblieben
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013
27.05.2003, 09:31 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Achtung! Wichtig ist der Nebensatz. Nur bei markierten Fahrstreifen.
Also bei so einer mega-breiten Strasse gilt auch innerorts trotzdem Rechtsfahrgebot. Nur interessiert das keinen...
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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014
27.05.2003, 09:37 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Wie willst du eine Fahrspur wählen ohne Abtrennung der Fahrstreifen ?
--

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015
27.05.2003, 13:10 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai


Zitat:
FIGHTERBOMBER postete
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist freie Fahrstreifenwahl und nicht rechtsfahrgebot ...


Ich meine ja, wenn es zwei Abbiegespuren gibt, wer dann wo fahren darf, nachdem die "Kurve" vorbei ist, es kann ja nicht gehen dass beide auf die linke Spur wollen und zusammenknallen
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016
27.05.2003, 13:16 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Ich beziehe mich nur auf das Rechtsfahrgebot - dein spezieller Fall würde im Gericht seziert werden
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017
27.05.2003, 13:18 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Es wird doch wohl ´ne Regelung dazu geben

Mein Fahrlehrer meinte nur was davon, dass der rechte Rechtsabbieger sich alle Fahrstreifen bis auf den Linken (auf den dann der linke Rechtsabbieger fahren MUSS) aussuchen kann.

Meine Frage wäre, ob das genauso für Linksabbieger gilt oder ob´s umgekehrt ist, aber drauf geschissen, ich bin sowieso schneller
--
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