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AX-Club Forum » Citroen AX Tuning » Abe Raid 1 Sportlenkrad » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
11.05.2002, 22:46 Uhr
~Nathan



Hiho allerseits!

Habe mir für meinen AX GT ein Raid 1 mit passender Nabe gebraucht geholt, leider ohne ABE. Hat evtl. von euch einer dieses Lenkrad und könnte mir die ABE faxen/mailen? Wäre wirklich super!!

Eine Frage noch: habe an meinem AX ein DTM-Endrohr 135x70 auch ohne ABE aber an einem original Cit Topf. Kann man das beim TÜV auch ohne ABE eintragen lassen? Wird das dann teurer?

Gruss,
Nathan
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001
11.05.2002, 23:28 Uhr
RedAx
Clubmember


Siehe unter Tuning und dann Auspufblende. Lass das original Rohr min. 4cm stehen.
--

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002
11.05.2002, 23:39 Uhr
~Nathan



Also das Endrohr wurde von ner Cit-Werkstatt an den Topf geschweisst. Mein Problem ist nur, dass auf dem Rohr keine Teilenummer mehr vorhanden ist und ich auch keine ABE hab. Was also tun damit der TÜV das einträgt?
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003
12.05.2002, 00:24 Uhr
RedAx
Clubmember


Fahr nach HOOTWEELS oder etwas Ähnlichem und lass es per einzelabnahme eintragen. als Nummer schlägst du deine initialien und deine Telefonnummer (z.B.) ein.
--

Dieselfraktion
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004
12.05.2002, 09:03 Uhr
Oxygen
Forumsmitglied
Avatar von Oxygen

Wegen son Rohr wird kein TÜV man was sagen, lass es so wies is,#
Dat jukt doch nen Fux!!!

Ne ABE bekommst für 10 € bei raid persönlich!!!

http://www.raid-rdi.com/d/fs_raid-rdi_d.htm?/d/raid/home_raid.htm
--
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Dieser Post wurde am 12.05.2002 um 09:04 Uhr von Oxygen editiert.
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005
12.05.2002, 15:51 Uhr
~Nathan



Jap THX ich weiss aber EUR 10.- wegen so nem lächerlichen Stück Papier wollt ich halt vermeiden.

Mir gehts darum, dass der Topf halt halb leer ist und ganz schön Krach macht, dem TÜVer ist das egal aber nicht der Bullerei. Trägt der TÜV den Original Cit Topf mit dickem Endrohr jetzt ohne ABE ein oder nicht?
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006
12.05.2002, 19:59 Uhr
RedAx
Clubmember


Wenn es dem TüV egal ist, trägt er es dir auch ein. Und dann kann Bullerei noch so gucken und schruppern
--

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007
13.05.2002, 13:08 Uhr
~Nathan



Hehe okidoki :-D
Dieser Post wurde am 13.05.2002 um 13:09 Uhr von Nathan editiert.
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008
13.05.2002, 13:29 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Ihr seid Füchse ... wenn die Bullerei etwas feststellt was zwar eingetragen ist aber die Lautstärke extrem übersteigt schicken die euch zur Nachprüfung ... und diese wird nicht nochmal so wohlwollend ausfallen ... glaubt nicht die Bullen hätten keine Rechte ...
--

http://www.ax-gti.de
Beati pauperes spiritu

Lieber zwei Damen im Arm als zwei Arme im Darm!
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009
13.05.2002, 17:52 Uhr
Oxygen
Forumsmitglied
Avatar von Oxygen

AHA!!! Wust ich ja noch gar nicht!!!
Also, man lernt nie aus!!!
--
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010
13.05.2002, 21:55 Uhr
RedAx
Clubmember


Wenn der Tüv es eingetragen het ist es das Problem vom Tüv. ich als Leihe kann ja wohl kaum im nachhinein feststellen, ob die da auch alles richtig gemacht haben.
--

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011
14.05.2002, 00:01 Uhr
XtSI
Forumsmitglied



Zitat:
RedAx postete
Wenn der Tüv es eingetragen het ist es das Problem vom Tüv. ich als Leihe kann ja wohl kaum im nachhinein feststellen, ob die da auch alles richtig gemacht haben.


Kannst Du so nicht sehen! Wer etwas an seinem Wagen verändert ist selbst verantwortlich dafür! Wie Fighterbomber schon sagte: Die Grün-Weissen (bald Blau-Silberne) haben jederzeit das Recht auf Verdacht hin, Deinen Wagen stillzulegen!

Je nach Schwere des Verdachts gibt es die Möglichkeiten:
- Mängelschein
- Bussgeld
- Vor-Ort Stillegung

Ob das Ganze sinnvoll ist, oder nicht, mag fraglich sein, aber verlass Dich nicht auf deinen TÜV-Prüfer! Es gibt genug Wagen, die mit vollverspiegelten Scheiben rumgefahren sind (eingetragen!!!) und dann auf 'nem Hänger gelandet sind. Das ist aber auch von Ort zu Ort unterschiedlich, wie weit sie gehen, aber die Rechte (bzw Freiheiten) der Grünen sollte man nicht unterschätzen!

Gruss,

XtSI

Dieser Post wurde am 14.05.2002 um 00:02 Uhr von XtSI editiert.
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012
14.05.2002, 10:38 Uhr
~Nathan



Wenn sich rausstellen sollte, dass alles i.O. war kannst sie ja immernoch verklagen *gg*. Es lebe die Rechtschutzversicherung hehe.
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013
14.05.2002, 11:37 Uhr
Chakotay
Clubmember


Was ich von leergeräumten Auspuffanlagen halte habe ich ja schonmal ausführlich zum Besten gegeben (Auto auf Hänger und Stilllegen, Fahrer/Besitzer in den Knast zu den Schwestern).

Das die Sheriff's da mal einen einfach so aus dem Verkehr ziehen können ist vollkommen in Ordnung. Es gibt schließlich für alles eine Grenze. Bei einigen Sachen ist es eigentlich nur eine Angelegenheit des Fahrers/Besitzers. So sollen doch die jungen Hüpper ihre Karren so tief legen wie sie wollen und so breite ultraniederquerschnitt Reifen wie es gibt aufziehen (solange die in die Radkästen reinpassen). Diese Veränderungen juckt ja sonst keinen (außer die Bullerei und manchmal die dahinter fahrenden Fahrzeuge wenn die Jungs dann wegen jeden kleinen Huppel auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen müssen). Anders sieht es aber z.B. bei Auspuffanlagen und sogenannten Sportluftfiltern aus. Diese machen mehr Krach, was dann auch alle Anderen (Passanten o. Anwohner) betrifft. Bei äußeren Anbauteilen sollte nur keine Gefährdung von schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgängern) davon ausgehen, wie z.B. von den sogenannten Kuhfängern bei Geländewagen.
Ganz klar wird in Deutschland zuviel Reglementiert. Wozu z.B. Reifenfreiganen oder ABE's für Reifen oder Felgen die problemlos passen. Bei manchen Veränderungen sollte man dann eben etwas mehr kontrollieren (z.B. Motorvergrößerung/Bremsen), bei anderen weniger. Nur bei allen Sachen die auch andere mitbetreffen (Abgas, Lautstärke und z.B. auch Beleuchtung) sollten weiterhin knallharte Richtlinien existieren.
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014
14.05.2002, 13:30 Uhr
~Nathan



Ähh moment mal Chakotay ich glaub das war jetzt ein bisschen off Topic. Das Ding ist teilweise leer geräumt um den Abgasdruck zu senken. Mir gehts hier kein bisschen um den Sound, ich selber hätte es gerne leiser aber es gibt keine andere bezahlbare Möglichkeit die ich kenne um das zu erreichen. Übrigens ist es von der Lautstärke auch innerhalb des Grenzbereiches.
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015
15.05.2002, 13:06 Uhr
~Nathan



Hallo Allerseits!

Wollte mal eben die TÜV-Profis unter euch fragen ob es ausreicht wenn ich folgenden Scan der ABE für das Raid 1 ausdrucke:

http://www.strichzwo.de/technik/gutachten/raid1.zip

Oder sollte ich besser die ABE von Raid ordern?

Gruss,
Nathan
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016
16.05.2002, 18:37 Uhr
~Ax-Freak16w



hallo!!!!!!!! habe ein RAID DINO 32er + Nabe nur leider isses auch ohne ABE kann mir wer helfen??????????????????

MfG ela
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017
16.05.2002, 20:55 Uhr
~Nathan



Hallo Ela,

für dein Lenkrad habe ich leider keine Downloadmöglichkeit einer ABE im Netz gefunden. Hier musst du dich wohl oder übel an Raid wenden. Hier hast du ein paar weitere Infos:

http://www.raid-rdi.com/d/forum/faq.html

Gruss,
Nathan
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018
17.05.2002, 12:49 Uhr
~Ax-Freak16w



danke schön nathan!!!!!
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019
18.05.2002, 12:55 Uhr
Oxygen
Forumsmitglied
Avatar von Oxygen

Wat steht hinten für ne KBA nummer druff???
--
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020
18.05.2002, 17:47 Uhr
~Nathan



Hi Oxygen,

also die KBA-Nummer stimmt, ist die 70006, auch die Nabe stimmt laut Raid-Nabeliste. Ich habe meine Frage vielleicht falsch formuliert. Ich frage mich ob der TÜV einen Ausdruck von dem Teil annimmt, der Citroen AX ist in der ABE ja nicht gelistet.

Schonmal Danke für die Hilfe , Gruss,
Nathan
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021
19.05.2002, 11:49 Uhr
Oxygen
Forumsmitglied
Avatar von Oxygen

Sorry nathan! die farge ging eigentlich an AXFREAK 16 W !
Wegen dein Problem:
Probiern geht über studiern!!!
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022
19.05.2002, 18:53 Uhr
Death-com
Forumsmitglied


Zum Eintragen, reicht ein "guter"-Brief, d.h.:eine Kopie eines Briefes in dem das entsprechende Teil, was man selber gerne eingetragen haben möchte, schon eingetragen ist. Damit müsste es eigentlich gehen, da der TÜVler dann nur noch umschreiben muss.
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