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14.05.2002, 00:01 Uhr
XtSI
Forumsmitglied
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Zitat: | RedAx postete Wenn der Tüv es eingetragen het ist es das Problem vom Tüv. ich als Leihe kann ja wohl kaum im nachhinein feststellen, ob die da auch alles richtig gemacht haben. |
Kannst Du so nicht sehen! Wer etwas an seinem Wagen verändert ist selbst verantwortlich dafür! Wie Fighterbomber schon sagte: Die Grün-Weissen (bald Blau-Silberne) haben jederzeit das Recht auf Verdacht hin, Deinen Wagen stillzulegen!
Je nach Schwere des Verdachts gibt es die Möglichkeiten: - Mängelschein - Bussgeld - Vor-Ort Stillegung
Ob das Ganze sinnvoll ist, oder nicht, mag fraglich sein, aber verlass Dich nicht auf deinen TÜV-Prüfer! Es gibt genug Wagen, die mit vollverspiegelten Scheiben rumgefahren sind (eingetragen!!!) und dann auf 'nem Hänger gelandet sind. Das ist aber auch von Ort zu Ort unterschiedlich, wie weit sie gehen, aber die Rechte (bzw Freiheiten) der Grünen sollte man nicht unterschätzen!
Gruss,
XtSI Dieser Post wurde am 14.05.2002 um 00:02 Uhr von XtSI editiert. |