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11.11.2004, 09:45 Uhr
Blätschie
Forumsmitglied
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Zitat: | Zitat STVZO § 53d Nebelschlußleuchten.
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
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Hier stehen aber niergends Werte für die NSL außer der Höhe und abstand zu Bremslicht.
Da das ganze in einem Sommerfahrzeug realisiert werden soll wird die Nebelschlussleuchte "sowieso nicht gebraucht". Trozdem soll natürlich, wegen TÜV, Cops und evtl. bei einem Unfall wegen der Versicherung, eine NSL vorhanden sein. Da von denen eh keiner weiß wie die Rückleuchten des AX aufgeteilt sind werde ich es trozdem so umbauen. Werde dann einfach ne 27W Birne in die NSL reinknallen und gut is. Aber zuerst muss die Fassung für die Brems/Rücklichter geändert werden. Den Rest umklemmen ist wohl noch das kleinste übel. -- tot aber bequem
 Dieser Post wurde am 11.11.2004 um 09:57 Uhr von Blätschie editiert. |