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09.07.2002, 13:15 Uhr
~Teasy
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Hat er das Gebot während der laufenden Auktion zurückgezogen? Das wäre ausdrücklich OK oder hat er die Auktion gewonnen und dann zurück gezogen? Musst Du eh ebay melden, damit Du die Gebühren (seeehr teuer bei ebay mittlerweile) erstattet bekommst. Negative Bewerung nicht vergessen. Wenn er sich mit einer ebenfalls negativen Bewertung revanchiert, wieder ebay anmeckern. Angeblich können sie keine Bewertungen löschen, was sich aber ändert, wenn man ihnen mit Klage wegen übler Nachrede droht. Schliesslich ist ein Webmaster für alles verantwortlich, was auf seinem Webspace passiert. Und wenn seine Negativbewertung ungerechtfertigt ist und nciht der Wahrheit entspricht, muss sie gelöscht werden. Achja, bei ebay kann man schon Spass haben. Und setze den Vogel gleich auf die Sperrliste. In die neu gestartete Auktion gleich den Vermerk, dass du Dir die Gebotsstreichung von Sonnenbrillen und Leuten mit zu vielen Negativbewertungen vorbehältst. Auch das schreckt ein wenig ab.
Bye Stefan |