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AX-Club Forum » Teilemarkt Biete » 4rohr Auspuff mit Schürze 499 Euro » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
05.07.2002, 17:40 Uhr
SpaceDragon
Forumsmitglied


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1747459027
--


http://www.ax16v.de
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001
05.07.2002, 19:32 Uhr
Tom909
Forumsmitglied
Avatar von Tom909

na, das ist ja ein angenehmerer Preis. Leider fahr ich aber nicht mehr AX, sonst hätte ich zugegriffen. Kriegt man den Auspuff mit etwas fummeln auch an den Saxo dran???
--
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002
05.07.2002, 20:48 Uhr
SpaceDragon
Forumsmitglied


Ich denke auch das der Preis in Ordnung ist. Hoffe natürlich, das mehr bei rauskommt. Das der Auspuff untern Saxo paßt, denke ich nicht. Die Halter sind total anders und die ABE läßt es ja auch nicht zu. Somit wird es wenn überhaupt eine Einzelabnahme und das kostet. Lohnt sicher nicht.
--


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003
05.07.2002, 21:06 Uhr
~Teasy



Hmm, wohl eher eine 2-Rohranlage, wenn man mal ehrlich ist und auch erst hinter dem Endpott. Die Doppelendstücke werden mit ner Schelle festgeklemmt. Erinnert irgendwie an die Auspuffblenden aus dem Baumarkt. Gut dass man das auf den Bildern vorher sieht. Hast Du das vorher gewusst, bevor Du bestellt hast?
Dieser Post wurde am 05.07.2002 um 21:08 Uhr von Teasy editiert.
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004
06.07.2002, 12:55 Uhr
SpaceDragon
Forumsmitglied


Danke.....willst mir das Ding also vermiesen oder wie. Schön dank. Sicher ist das keine 2 Rohr ab Motor. Citroen AX haben eben nur 4 Zylinder. Passende Fächerkrümmer gibt es ja auch nicht. Und 4 Rohr wird es wirklich erst auf dem letzten Ende, aber mit Baumarkt vergleichst du mir das bitte nicht. Anders kann man das ja auch nicht realisieren. Außerdem sieht man das nicht im geringsten mit den 1-2 Rohr wie bei den Baumarktdingern und qualitativ ist es m it sicherheit ein ganz anderer Schuß. Ach ja. Hersteller dieser Anlage ist REMUS. Der Sound ist wirlich super. Hab ich natürlich aber nicht an dieser Anlage gehört, diese ist ja neu.
--


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005
06.07.2002, 18:57 Uhr
Oxygen
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Avatar von Oxygen

Aber wech gammeln Tut der auch!
Thomas sein Sohn hatte ja den Drunter, bis er wech gegammelt ist!
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006
06.07.2002, 21:26 Uhr
SpaceDragon
Forumsmitglied


Ruhe jetzt. 1 Gebot habe ich ja schon. Negatives bitter erst nach dem Verkauf hier senden.....
Das könnt ihr doch sicher verstehen, oder

Danke euch.
--


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007
07.07.2002, 10:15 Uhr
Oxygen
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Avatar von Oxygen

Klar! is ja auch jeden seine Sache!
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008
08.07.2002, 01:57 Uhr
~Teasy



Hups! Nö... Hat ja nix mit vermiesen zu tun, weil Du das Ding ja nicht selbst gebaut sondern auch nur so gekauft hast. Sorry aber ich kannte den Auspuff immer nur von der Heckansicht und der textlichen Beschreibung her und da hatte ich mir halt was gaaaanz anderes drunter vorgestellt. Huh... Fettnäpfchen...

Weggammlen tut übrigens jeder Endpott. Okay bei Edelstahl dauert das schon "etwas" länger aber ansonsten...


Jeder Zylinder ein Rohr mit nix dazwischen - das ist 4-Rohr


Bye
Stefan
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009
08.07.2002, 19:30 Uhr
~Teasy




Zitat:
SpaceDragon postete
[i]Ruhe jetzt. 1 Gebot habe ich ja schon. Negatives bitter erst nach dem Verkauf hier senden.....
[i]



Schlingel! Aber Deine Bilder sind wenigstens ehrlich im Gegensatz zu den Postert-Bildern und bei Dir weiss man vorher genau, was man bekommt auch wenn man den Auspuff noch nicht kennt. Nochmals sorry für die miesmacherei. War nicht so gemeint.

Bye
Stefan
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010
09.07.2002, 10:02 Uhr
Tom909
Forumsmitglied
Avatar von Tom909

upps. wie darf sich den jemand vom Kauf zurückziehen???? hmmm???? ich dachte das wäre verpflichtend?
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011
09.07.2002, 11:13 Uhr
SpaceDragon
Forumsmitglied


Dachte ich auch. Ich hab Ebay auf jeden Fall bescheid gesagt. Mal schauen. Schweinerei finde ich. Vor allem die Begründung.
--


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012
09.07.2002, 11:33 Uhr
Chakotay
Clubmember


RECHTSANWALT !!! Wer bei ebay ein Gebot abgibt, geht einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Das gilt sowohl für den Höchstbieter wie auch für den Anbieter sobald das erste Gebot abgegeben wurde.

Mein Bruder hatte auch schon so einen Fall von Rückzug eines Gebotes (Höchstbieter). Da ging es aber um eine Motorradverkleidung und der Bieter hatte einen schweren Unfall (evtl. Querschnittsgelähmt). Der Sohn hatte sich dann gemeldet und darum gebeeten vom Gebot zurücktreten zu können. Im dem Fall natürlich eine klare Sache, dass man damit einverstanden ist.
Aber wenn einer einfach nur so sich die Sache "nochmal überlegt" hat, gibts was auf den Deckel.
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013
09.07.2002, 12:15 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Tja, sah auch nicht so aus, wie ein ernsthafter eBayer... Wieder so ein Spaßvogel, der ständig seinen Namen ändert und so... Mit Sonnenbrillen sollte man wohl einfach nicht ins Geschäft kommen.

Manche sogenannte Spaßbieter legen dann auch schon mal 1300 virtuelle Euros auf den Tisch und verp... sich dann. Ins solchen Fällen wäre das doch was für den Anwalt. Hat jemand damit Erfahrungen?
Es steht zwar bei vielen drunter, aber hat das schon mal jemand gemacht?

@Chakotay: Ich denke solche Gründe kann jeder verstehen, zumal sicherlich erkennbar war, dass das keiner dieser Witzbolde war...
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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014
09.07.2002, 12:27 Uhr
Peter Tosh
Clubmember
Avatar von Peter Tosh

Der beste Trick bei solchen Sachen ist sich gleich mit nem "Dr. Prof." oder "Anwaltskanzlei xxx" anzumelden, wenn das dann beim Höchstbietenden im Postfach auftaucht, was denkt ihr wie schnell ihr die Kohle überwiesen bekommt!?°!

gut, hat jetz nix hiermit zu tun.... nur so am Rande

cYa
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015
09.07.2002, 12:31 Uhr
Chakotay
Clubmember


Ich mußte bisher nur einem Verkäufer mit dem Anwalt drohen, damit er die Ware zum Auktionspreis rausrückt. Der Penner hatte die Auktion (neuwertiger Artikel) mit Startpreis 1,-DM eingestellt und mir dann am ende der Auktion geschrieben "ich hatte mit mehr gerechnet - für den Preis von ??? (war glaube ich dann 70,-DM bei NP 130,-DM) verkaufe ich den Artikel nicht". Insgesammt 4 Mails geschrieben, in der letzten eine Frist gesetzt sonst Anwalt/Anzeige/usw.. Dann hatte der den Schwanz eingezogen und geliefert.
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016
09.07.2002, 13:15 Uhr
~Teasy



Hat er das Gebot während der laufenden Auktion zurückgezogen? Das wäre ausdrücklich OK oder hat er die Auktion gewonnen und dann zurück gezogen? Musst Du eh ebay melden, damit Du die Gebühren (seeehr teuer bei ebay mittlerweile) erstattet bekommst. Negative Bewerung nicht vergessen. Wenn er sich mit einer ebenfalls negativen Bewertung revanchiert, wieder ebay anmeckern. Angeblich können sie keine Bewertungen löschen, was sich aber ändert, wenn man ihnen mit Klage wegen übler Nachrede droht. Schliesslich ist ein Webmaster für alles verantwortlich, was auf seinem Webspace passiert. Und wenn seine Negativbewertung ungerechtfertigt ist und nciht der Wahrheit entspricht, muss sie gelöscht werden. Achja, bei ebay kann man schon Spass haben. Und setze den Vogel gleich auf die Sperrliste. In die neu gestartete Auktion gleich den Vermerk, dass du Dir die Gebotsstreichung von Sonnenbrillen und Leuten mit zu vielen Negativbewertungen vorbehältst. Auch das schreckt ein wenig ab.

Bye
Stefan
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017
09.07.2002, 23:10 Uhr
SpaceDragon
Forumsmitglied


Ja sicher hat er das recht sein Gebot während der Auktion zurückzuziehen, aber nicht mit der Begründung und nicht nach drei Tagen.
--


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018
10.07.2002, 11:33 Uhr
~Teasy



Hat das tolle Sicherheitsteam von ebay schon reagiert? Wie hoch sind denn allein die Gebühren bei 499 Euro? Die Penner wollen ja für jedes klitzekleines Bischen (Fettschrift, grosses Foto, Artikelvorschaubild, neuerdings auch noch Sofort-Kauf) extra Asche sehen.

Bye
Stefan

Dieser Post wurde am 10.07.2002 um 11:35 Uhr von Teasy editiert.
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