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AX-Club Forum » Citroen AX Tuning » ax im Arsch » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
27.09.2005, 17:09 Uhr
Gunnar ax 1.0
Forumsmitglied


kann mir einer sagen wie lange mann ein auto was mann von einen Händler gekauft hat wieder zurück geben der wurde als unfall frei angegeben und war schon mal totalschaden was kann ich da machen?
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001
27.09.2005, 17:15 Uhr
mario
Forumsmitglied
Avatar von mario

weiterfahren z.B. - was hat er denn???
--
graue Altagsmaus: 106 Sergio Tacchini, 1124cm³, MS2/Extra 3.3.0b, 140000km E85
der ganz kleine Blaue: Jet Force 125 EFI E85
das kleine Schwarze: 106 Rallye, 1294cm³, 225000km, (hält Winterschlaf)
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002
27.09.2005, 17:19 Uhr
Gunnar ax 1.0
Forumsmitglied


er ist totalschaden ramen verzogen aufeplatzt muss ich dann erst noch schweißen
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003
27.09.2005, 17:20 Uhr
Gunnar ax 1.0
Forumsmitglied


kann mann das nicht irgendwie zurück geben wie lange kann mann das?
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004
27.09.2005, 17:22 Uhr
KTB
Forumsmitglied
Avatar von KTB

Schau als erstes mal ganz schnell in deinen Kaufvertrag.
Steht da "Unfallfrei" dann kannste den auf jeden Fall zurückgeben. Wichtig ist erstmal nur was da genau drin steht, denn diesen Kaufvertrag muss dein Händler erfüllen. Wenn das da tatsächlich steht, dann bist du im Recht und darfst ihn wegen nichterfüllung des Kaufvertrages zurückgeben. Notfalls musst du ihm halt mit deinem Rechtsanwalt drohen, lass dich da ja nicht mit Sprüchen wie "er hätte das nicht gewusst" oder so abwimmeln. Jeder Händler weiß was er verkauft.
Falls aber da sowas wie "gekauft wie gesehen" oder so steht dann siehts bitter aus. Dann wird es sehr schwierig bis unmöglich ihn wiederzugeben.
--
AX Top BJ.96 mit 45jungen Pferdchen - von Geburt an mit viel Gas gefahren - Schnee-weißer-Metalldrache in rot
Alles Orginal (bis auf Öl, Batterie, Wischerblatt, Scheiben->WAK Glas Protector, Radio)

Kämpfe gegen mich
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005
27.09.2005, 17:26 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Ich weiss nur noch dass das "arglistige Täuschung" heisst, aber leider hab ich keine Ahnung mehr an welche Fristen man dort gebunden ist... erinnere mich an sowas wie dass man reklamieren kann/muss sobald man es entdeckt hat dass man getäuscht wurde, da war es glaube ich auch egal WANN es entdeckt wird.

Meine kaufmännische Ausbildung ist zu lange her und auf die Schnelle find ich nix in meinen Büchern...
--
Jeder sehnt sich nach ein bisschen mehr Freude beim fahren
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006
27.09.2005, 19:42 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Zitat: Gebrauchtwagenhändler haben ihre angekauften Kfz gründlich auf Unfallschäden zu untersuchen und den Käufer über das Ergebnis dieser Untersuchung auch ungefragt zu unterrichten. Verkauft der Händler ein Fahrzeug mit mehreren Vorbesitzern als uneingeschränkt 'unfallfrei', obwohl er nur über entsprechende Informationen des letzten Vorbesitzers verfügt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Wie das Saarländische Oberlandesgericht entschied, besteht diese Schadensersatzpflicht nicht nur gegenüber dem nächsten Erwerber, sondern setzt sich in der weiteren Veräusserungskette fort (Aktenzeichen: 7 U 380/99-71). Selbst der Letzterwerber kann sich dann wegen der unterlassenen Untersuchung noch an den Gebrauchtwagenhändler halten.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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007
27.09.2005, 21:27 Uhr
juergen_123
Forumsmitglied


Frag doch mal den Vorbesitzer, ob der den Wagen dem Händler als Unfallwagen verkauft hat und ob er das bezeugen kann/will oder noch Unterlagen (Polizei-/Unfallbericht o.ä. hat.
Und eine (gute) (Kfz-)Rechtsschutzversicherung ist immer von Vorteil!

Aber wieso Tuning?
--
The box said "Requires Windows 95 or better." So I installed LINUX...

Dieser Post wurde am 28.09.2005 um 03:15 Uhr von juergen_123 editiert.
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008
28.09.2005, 03:18 Uhr
juergen_123
Forumsmitglied


Eigentlich sollte der Händler ja auch mit dem Vorbesitzer einen Kaufvertrag geschlossen haben in dem steht bestimmt ob es ein Unfallwagen ist.
--
The box said "Requires Windows 95 or better." So I installed LINUX...
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009
28.09.2005, 19:45 Uhr
Gunnar ax 1.0
Forumsmitglied


danke ihr habt mir sehr geholfen
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010
28.09.2005, 19:49 Uhr
Gunnar ax 1.0
Forumsmitglied


also da stand der war unfall frei aber motorhaube neu eigendlich alles vorne neu also kann ich den zurückgeben
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011
28.09.2005, 21:31 Uhr
juergen_123
Forumsmitglied



Zitat:
Gunnar ax 1.0 postete
also da stand der war unfall frei aber motorhaube neu eigendlich alles vorne neu also kann ich den zurückgeben

In Deinem Kaufvertrag jetzt?
Hast Du ma mit dem Vorbesitzer Kontakt aufgenommen und gefragt, ob der das Auto als Unfallfahrzeug verkauft hat?
--
The box said "Requires Windows 95 or better." So I installed LINUX...
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