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04.10.2005, 23:11 Uhr
KTB
Forumsmitglied
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Ui, da muss ich dich mal belehren  Die Warnblinkanlage darf man nur anmachen wenn man andere vor einer Gefahrenstelle warnen muss (z.B. Stau auf Autobahn) oder wenn das Auto kapput ist. Sonst können dir die Politessen auch noch einen Strafzettel dafür ausstellen. Nimms jetzt aber nicht persönlich oder so...muss halt mal mein Wissen verbreiten  -- AX Top BJ.96 mit 45jungen Pferdchen - von Geburt an mit viel Gas gefahren - Schnee-weißer-Metalldrache in rot Alles Orginal (bis auf Öl, Batterie, Wischerblatt, Scheiben->WAK Glas Protector, Radio)
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