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            15.06.2009, 22:50 Uhr 
            Blacky 
            Forumsmitglied
  
 
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 | Zitat: |  fen postete ich meine steht in den papieren dann drin "kaltlaufregler blabla nummer sowieso"
  weil sonst kann man das ja umtragen, wieder ausbaun und weiterfahren.
  aber ich schätz mal schon   |  
   Ja, i.d.R. wird der KLR so eingetragen, also im "alten" Brief unter Ziff. 33 steht dann: Ziff. 1: Mit Nachrüstabgasreinigungssystem Typ KLR-PG01,KBA 16951, Herst. TWIN-TEC. Den kann man dann natürlich nicht einfach wieder ausbauen und weiterfahren, das wäre dann u.a. Steuerhinterziehung. -- UWE
 
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